Akte 
Sitzung 30. März 1954
Entstehung
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Wie dem Stadtrat bereits bekannt, hatte die Gemeinde Horressen in der Nähe des Waldes schlechteres Gemeindeland, das für die Bohrung günstiger lag. Auf schriftlichem Wege wurde nun versucht, die Gemeinde Horressen zu bewegen, einen Tausch vorzunehmen. Das gute Wiesenland der Stadt (Wiese Becher) etwa 80 Ruten groß wurde gegen schlechteres Gemeindeland (120 Ruten groß, zum Tausch ange- boten. Auch dieses Angebot lehnte die Gemeinde Horressen ab mit der Begründung, daß sie in einigen Jahren in dem fraglichen Ge­meindeland selbst eine Bohrung vornehmen wolle.

Trotz dieses Verhaltens will Herr Bürgermeister nochmals einen Versuch machen, um zu einem Tausch zu gelangen und zwar schlägt er vor, einen Tausch 1:1 vorzuschlagen.

Es kommt zu einer größeren Debatte, an der sich alle Fraktionen beteiligen und in der das Für und Wider gegen diesen Tausch be­sprochen wird. Der Vorschlag des Stadtrates Intra, den Gemeinde­rat Horressen nach Montabaur einzuladen und mit ihm direkt zu verhandeln, findet keine Annahme. Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden, daß Herr Bürgermeister der Gemeinde Horressen letztmals ein Tauschangebot im Verhältnis 1 : 1 macht.

Eine Verzögerung in der Durchführung der Bohrungsarbeiten darf je­doch nicht eintreten.

Bevor zum nächsten Funkt geschritten wird, kommen aus der Versamm­lung noch einige Anfragen.

Beigeordneter Fehl stellt die Anfrage, ob, wenn in der Wölfches- bitz die Straßen ausgebaut werden, die Anlieger die nicht bauen sofort zur Zahlung der Anliegerkosten herangezogen werden können. Herr Bürgermeister erklärt hierzu, daß die Anlieger in diesem"Falle zur Zahlung der Anliegerkosten nicht verpflichtet werden können.

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Im Anschluß hieran gibt Herr Bürgermeister bekannt, daß eine Sied-y lungsgesellschaft in der Jahnstraße, wo Wasser und Kanalisation vor­handen ist, 8 Häuser errichten will, die Grundstücksbesitzer es jedoch ablehnen, die in Fra^e kommenden Grundstücke zu verkaufen.

Die bisher geführten Verhandlungen waren erfolglos.

Der Stadtrat ist einmütig der Ansicht, daß eine solche Handlungs­weise auf keinen Fall mehr so weiter gehen kann. Es muß unbedingt eine Änderung geschaffen werden. Evtl, müssen die Besitzer auf gesetz­lichem Yfege zur Abgabe des Grund und Bodens gezwungen werden.

Eine weitere Anfrage des Herrn Beigeordneten Fehl betr. Bauangele­genheit Nick wird durch Herrn Bürgermeister beantwortet. Der Stadtrat muß feststellen, daß die Beschwerde des Herrn Nick unbe­rechtigt, da$heißt, daß die Verwaltung in jeder Hinsicht gerecht gehandelt hat.

Herr Bürgermeister gibt noch zur Kenntnis, daß auf dem Stadtbau­amt kein Tiefbauingenieur eingestellt wird. Es hat sich als prak­tischer herausgestellt, größere Arbeiten wie Entwässerung, Kanalisation usw. Herrn Dipl.Ingenieur Gaul zu übertragen. Die Be­zahlung wird mittels Vertrag geregelt. Die Stadt wird bei einer solchen Regelung finanziell besser laufen.

Einmütig heißt der Stadtrat diese Regelung für gut.

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Es folgt

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Funkt 2

Landabgabe der Erben Homann für den Ehrenhain.

Die Angelegenheit ist in den Sitzungen des Finanzausschusses sowie

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