Akte 
Sitzung 11. März 1954
Entstehung
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Abschließung des Kaufvertrages hat zu. erfolgen, sobald die Rück- i auflassung des Grundstückes an die Stadt grundbuchamtlich durch- ! geführt ist.

Punkt 9 i

Benachrichtigung über Antrag Erben Homann,

soll, da Stadtrat Rothbrust persönlich beteiligt ist, nach Punkt 12 behandelt werden.

Punkt 10

Wiederwahl des Schiedsmannes und seines Stellvertreters.

Die Amtszeit des Schiedsmannes und seines Stellvertreters ist ab­gelaufen.

Schiedsmann war: Verwaltungsangestellter Adolf Pöhler, Stellvertreter: Bäckermeister Heinrich Michel.

Herr Bürgermeister schlägt Wiederwahl vor.

Einstimmig wählt der Stadtrat Pöhler und Michel wieder.

Punkt 11

Förderung der Hilfsmaßnahmen des Hilfswerkes Berlin.

Gewährung einer einmaligen Beihilfe von 50, DM.

Einstimmig werden 50? DH bewilligt.

Punkt 12

Erwerb eines Grundstückes in der Gemarkung Horressen.

Herr Bürgermeister gibt.bekannt, daß sich die Verwaltung genötigt sah, in der Gemarkung Horressen und zwar in dem Gebiete, in dem die Geologen in dem erstatteten Gutachten die Vornahme einer Boh­rung empfohlen haben, ein Grundstück aus Privathand zu erwerben.

Der Kaufvertrag wurde am 8.3.1954 bei dem Rechtsanwalt und Notar Erwin Baldus, Montabaur, mit den Eheleuten Becher, Horressen, ab­geschlossen und das Grundstück in Größe von 80,8 Ruten zum Preise j von 1.140, DM erworben.

Außerdem wurden gezahlt für den Ausfall von 2 Heu und Grummeternten für die Jahre 1954 und 1955 je DM 180, zus. 360, DM. Ferner hat der Käufer noch die unentgeltliche Abgabe von 8 rm Holz gefordert, die ihm ebenfalls zugesagt wurden.

Sämtliche Fraktionen heißen das schnelle Handeln des Bürgermeisters ausdrücklich gut und danken ihm besonders für die schnelle Entschloss! senheit. Dem gezahlten Preis mit Nebenvergütungen wird einstimmig j

zugestimmt. ;

Wie Herr Bürgermeister noch anschließend ausführt, will er der Ge- j meinde Horressen den Vorschlag machen, die von Becher erworbene Wie-, se gegen schlechteres Gemeindeland, das jedoch für die Bohrung gün- stiger liegt, zu tauschen.

Das Gemeindeland, ebenfalls eine Wiese, hat dine Größe von 120 Ruten: während die zum Tausch infragekommende rd. 81 Ruten groß ist, aber i sonst als gutes Wiesenland anzusprechen ist. ;

Einstimmig genehmigt der Stadtrat nachträglich den Kauf des Wiesen- j grundsnückes und gibt er gleichzeitig seine Zustimmung zu einem evtlj Tausch. :

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