Seit 3 Jahren wird bereits ein Prozeß geführt. Durch Urteil des Landgerichts Koblenz vom 10.10.1953 ist entschieden, daß das Grundstück an die Stadt Montabaur zurüokaufzulassen ist.
Frau. Ww. Herbst, Mutter der inzwischen verstorbenen Frau Thekla Oster, hat erneut den Antrag gestellt, auf weitere Befassung des Grundstückes. Mit dem Bauen soll angeblich bald begonnen werden.
Die Ermittlungen haben ergeben, daß die Finanzierung des Baues noch sehr fraglich ist..
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Stadt Montabaur besteht auf Rückauflassung des Bauplatzes Oster gemäß dem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 10.10.1953. Die Rückauflassung ist auch von den Erben der inzwischen verstorbenen Frau Oster zu fordern. Die Umschreibung des Urteils auf die Erben Oster hat die Stadtverwaltung umgehend zu beantragen.
^ Punkt 5
Vertrag über 7c Darlehen für das 3. Besatz nng sv er drängt enhau3.
Vor Eintritt in diesen Punkt verläßt Herr Hannappel den Saal. Stadtrentmeister Gilles berichtet, daß der Zimmermeister Peter Hannappel für Zimmererarbeiten in dem Neubau in der Colletstraße und noch weitere Arbeiten 7.000,— DM von der Stadt zu fordern hat. Hannappel will diesen Betrag der Stadt als 7c Darlehen zur Verfügung stellen. Evtl, kommt auch ein niedrigerer Betrag in Frage. Einstimmig beschließt der Stadtrat:
Ein 7c Darlehen bis zur Höhe von 7.000 DM kann von Hannappel angenommen werden. Falls als 7c Darlehen nicht möglich, kann das Darlehen auch als anderes Darlehen angenommen werden.
Punkt 6
Behandlung der Einsprüche gegen Bebauungsplan Peterstorstraße/
Gelbachstraße (Auf dem Kalk)
wird zurückgestellt. Der Punkt 6 soll in einer für Donnerstag, den 10. Dezember d.J. anzusetzenden Stadtratsitzung behandelt werden.
Punkt Q
Weihnachtszuwendung für die Angestellten und Arbeiter der Stadtverwaltung.
Die SPB-Fraktion hat folgenden Antrag gestellt:
Anschluß der Stadt Montabaur an den zwischen der KAV (kommunalen arbeitsrechtlichen Vereinigung)und der ÖTV (Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr) abgeschlossenen Tarifvertrages. Nach diesem Vertrag werden an Weihnachtszuwendungen gezahlt:
für Ledige, Verwitwete und Geschiedene DM. 40,—
für Verheiratete DM. 60,—
für jedes kinderzuschlagsberechtigte Kind DM. 15,—
Stadtrat Germann bittet darum, daß in Anbetracht des Weihnachtsfestes die Beihilfen gezahlt werden.
Bürgermeister Kraulich gibt zur Kenntnis, daß in vielen Städten diese Beihilfe gezahlt wird.
Einstimmig beschliei3t der Stadtrat, auch in Montabaur die Beihilfen zu zahlen.
16.12.
1955
4
17. 3
1956
17. 5 1956
8 . 6 .
1956
n 8 24. 9.!6 1953
11 . 12 . 1953
18. 2. 1954 P
11. 3. 1954
30.
1954
21. 5. 1954
14.
1954
1 . 4 .
1955
28. 4. 1955
19 JM.

