Bericht
über
Stadtratssitzu
September
1952.
vom
Anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich, l) die Beigeordneten:Pehl, Jntra und Hannappel,
die Stadträte: Frl.Seepe, Eberz Alois,Morschheuser,Kaiser,Ross=
bach, Hartert, Rothbrust, Scheidt, Frau Hirsch, Altenhofen, Schmidt und Schneckenburger, Entschuldigt fehlten die Stadträte: Leisenheimer,Eberz Mathias,Frank,
Kmntermann und Jntra Norbert,
Mit einer kurzen Begrüssung eröffnet Herr Bürgermeister um 17 35 Uhr die Sitzung. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- uncT*"* fristgerecht geladen und der Stadtr^t beschlussfähig ist. Anschliessend begrüsst er.Herrn Lehrer Blum der mit dan Schülern der 8. Klasse der Josef Kehrem-Schul^ im Buhörerraum befindet. Die Schüler macht
er darauf aufmerksam, dass sie Später einmal berufen sein werden , aus ihren Reihen Vertreter in den Stadtrat zu wählen, die heute gefassten Beschlüsse wie Bebauungspläne usw. praktisch zur Ausführung zu bringen,
l?? 3.1 1956
Rh 6 , . 4. 12.56 } 1953 [ I - R.
24. 9. 1953 ^
Es folgt öffentliche
Sitzung.
, 11.12,
1953
Punkt 1
Beschlussfassung über die Zusammenlegung des Baugeländes am Fürstenweg " Wölfchesbitz " .
Bürgermeister Kraulich gibt zur Kenntnis, dass der Be= bauungsplan " Wölfchesbitz " nunmehr in Kraft tritt. Die Bezirks= regierung , hat nach einigen geringfügigen Änderungen den Plan für gutgeheißen, Um nun den Plan praktisch zur Ausführung zu brin= gen , ist vorerst die Zusammenlegung des Baugeländes durchzuführm. Es ist daher notwendig, dass der Stadtrat beschliesst, das Katas= teramt in Montabaur mit den Arbeiten der Zusammenlegung zu beauf = tragen. Die Umlegungskosten werden sich auf rd. 5 000-D.M. be = laufen. Dieser Betrag ist vorlagsweise durch die Stadt Montabaur zu zahlen. Von den Grundstückseigentümern wird der Betrag größten? teils wieder zurückerstattet.
18. 2.g
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1
1954
30.
1954 A
21. 5.g 1954
22* 7.j§
1954 M
Einstimmig beschliesst der Stadtrat, das Katasteramt Montabaur mit der Vornahme der Umlegung des Baugeländes zu beauftragen.
20.
1954
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Punkt 2
Beschlussfassung über die Zusammenlegung des Baugeländes am Wassergraben.
Der Bauverein des U^terwesterwaldkreises hat die Zu= sammenlegung des Baugeländes am Wassergraben beantragt. Da der größte Teil der in Frage kommenden Grundstücke Eigentum des Bau= Vereins ist,.,steht die Antragstellung diesem Verein gesetzlich zu. Die Kosten der Umlegung fallen dem Antragsteller und den re st = liehen Grundstückseigentümern zur Last. Da die Zusammenlegung für die Fortführung der Bebauung des Geländes am Wassergraben dringend erforderlich ist, fasstder Stadtrat einstimmig folgenden Be =
Schluss: stadtrat beschliesst die Zusammenlegung des Bi
geländes am Wassergraben gemäß dem aufgestellten Bebauungsplan und beauftragt die Verwaltung , die Vornahme der Umlegung bei
Katasteramt in Montabaur zu beantragen.
Jm Anschluss an diesen Beschluss fragt Stadtrat Alois Eberz an, wie weit die Verhandlungen über den Erwerb des Domänen^ grundstückes an der Koblenzerstrasse und zwar in der Nähe des Be= sitztums Boymann gediehen seien. Bürgermeister Kraulich berichtet, dass die Domänenverwaltung pro Rute 60-D.M. fordere, dieser Be = trag sei jedoch zu hoch. Eire nochmalige Anfrage ist bis heute nicht beantwortet worden. Um in der Angelegenheit eine Klärung herbeizuführen , wird das Stadtbauamt beauftragt, die Domänenver=
14.
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1952
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!7.1lR 952
22. l.S.j 1953
18.12,

