Akte 
Sitzung 18. September 1952
Entstehung
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Bericht

über

Stadtratssitzu

September

1952.

vom

Anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich, l) die Beigeordneten:Pehl, Jntra und Hannappel,

die Stadträte: Frl.Seepe, Eberz Alois,Morschheuser,Kaiser,Ross=

bach, Hartert, Rothbrust, Scheidt, Frau Hirsch, Altenhofen, Schmidt und Schneckenburger, Entschuldigt fehlten die Stadträte: Leisenheimer,Eberz Mathias,Frank,

Kmntermann und Jntra Norbert,

Mit einer kurzen Begrüssung eröffnet Herr Bürgermeister um 17 35 Uhr die Sitzung. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- uncT*"* fristgerecht geladen und der Stadtr^t beschlussfähig ist. Anschliessend begrüsst er.Herrn Lehrer Blum der mit dan Schülern der 8. Klasse der Josef Kehrem-Schul^ im Buhörerraum befindet. Die Schüler macht

er darauf aufmerksam, dass sie Später einmal berufen sein werden , aus ihren Reihen Vertreter in den Stadtrat zu wählen, die heute gefassten Beschlüsse wie Bebauungspläne usw. praktisch zur Ausführung zu bringen,

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24. 9. 1953 ^

Es folgt öffentliche

Sitzung.

, 11.12,

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Punkt 1

Beschlussfassung über die Zusammenlegung des Baugeländes am Fürstenweg " Wölfchesbitz " .

Bürgermeister Kraulich gibt zur Kenntnis, dass der Be= bauungsplan " Wölfchesbitz " nunmehr in Kraft tritt. Die Bezirks= regierung , hat nach einigen geringfügigen Änderungen den Plan für gutgeheißen, Um nun den Plan praktisch zur Ausführung zu brin= gen , ist vorerst die Zusammenlegung des Baugeländes durchzuführm. Es ist daher notwendig, dass der Stadtrat beschliesst, das Katas= teramt in Montabaur mit den Arbeiten der Zusammenlegung zu beauf = tragen. Die Umlegungskosten werden sich auf rd. 5 000-D.M. be = laufen. Dieser Betrag ist vorlagsweise durch die Stadt Montabaur zu zahlen. Von den Grundstückseigentümern wird der Betrag größten? teils wieder zurückerstattet.

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Einstimmig beschliesst der Stadtrat, das Katasteramt Montabaur mit der Vornahme der Umlegung des Baugeländes zu beauf­tragen.

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Punkt 2

Beschlussfassung über die Zusammenlegung des Baugeländes am Wassergraben.

Der Bauverein des U^terwesterwaldkreises hat die Zu= sammenlegung des Baugeländes am Wassergraben beantragt. Da der größte Teil der in Frage kommenden Grundstücke Eigentum des Bau= Vereins ist,.,steht die Antragstellung diesem Verein gesetzlich zu. Die Kosten der Umlegung fallen dem Antragsteller und den re st = liehen Grundstückseigentümern zur Last. Da die Zusammenlegung für die Fortführung der Bebauung des Geländes am Wassergraben dringend erforderlich ist, fasstder Stadtrat einstimmig folgenden Be =

Schluss: stadtrat beschliesst die Zusammenlegung des Bi

geländes am Wassergraben gemäß dem aufgestellten Bebauungsplan und beauftragt die Verwaltung , die Vornahme der Umlegung bei

Katasteramt in Montabaur zu beantragen.

Jm Anschluss an diesen Beschluss fragt Stadtrat Alois Eberz an, wie weit die Verhandlungen über den Erwerb des Domänen^ grundstückes an der Koblenzerstrasse und zwar in der Nähe des Be= sitztums Boymann gediehen seien. Bürgermeister Kraulich berichtet, dass die Domänenverwaltung pro Rute 60-D.M. fordere, dieser Be = trag sei jedoch zu hoch. Eire nochmalige Anfrage ist bis heute nicht beantwortet worden. Um in der Angelegenheit eine Klärung herbeizuführen , wird das Stadtbauamt beauftragt, die Domänenver=

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