berechtigt. Auf der anderen Seite war die Stadt zu 5/6 Eigentümer des Grund und Bodens auf dem das Gebäude steht. Nachdem mitgeteilt worden war, die Regierung in Montabaur habe das Gebäude an das Kul= turamt in Montabaur vermietet, wurde dem Regierungspräsidenten mit Schreiben vom 16 . Dezember v.J. mitgeteilt, die Stadt betrachte ge= mäß § 946 BGB das R.A.D.Gebäude als Eigentum der Stadt, mithin wäre eine? Vermietung ohne Mitwirkung der Stadt als Eigentümer rechtsun= wirksam. Eine Antwort auf diesen Brief ging erst am 4 Hanuar d.J. ein.Jnzwischen war das Kulturamt in das Gebäude eingezogen. Der Brief der -Regierung forderte eine Belegung, dass die Stadt bezw. der Hos = pmtalfonds Eigentümer des Grundstückes seien. Jm übrigen wurde in diesem Schreiben der Bürgermeister angewiesen, in Zukunft den Dienst= weg einzuhalten. Das Schreiben vom 16 .Dezember 1949 war, weil schaaH. gehandelt werden musste , unmittelbar dem Herren Regierungspräsidenten zugeleitet worden.
Die Versammlung nimmt von dem Verhalten der Regierung mit Em= pörung Kenntnis.
Herr Bürgermeister gibt weiter zur Kenntnis, dass inzwischen auf die von ihm ergangenen Proteste eine ausführliche Antwort der Regierung auf die Anfrage vom 16.12.V. J. ergangen ist. Die Regierung ist der Ansicht, dass die Stadt Montabaur an dem R.A.D .Gebäude kein Eigentumsrecht hat.. Rechtsnachfolge* sei das Land Rheinland- Pfalz. Anerkannt wurde, dass das Gebäude neben dem Hauptgebäude, frühere Wohnung eines ArbeitsdienstfHhrers und somit Dienstwohnung,wohnungs= gemäß zu erfassen war. Die Erfassung, deren Rechtsgültigkeit durch das Landeskulturamt in Koblenz bestritten wurde, war durch das städt- Wohnungsamt bereits erfolgt. Dem Wunsch der Regierung, den Reg. Verm. Rat Hergarten in die Wohnung einzuweisen , stand stadtseits nichts im Wege, wurde doch die bisherige Wohnung Hergarten im Hause Willi Hisgen,Kirchstrasse, frei.
Anschliessend nimmt der Bürgermeister noch kurz Stellung zu dem Rundschreiben des Landeskulturamtes in Koblenz,-unterzeichnet von Oberregierungs-und Kulturrat H a h n. Kr weist bei dieser Gele= genheit auch auf eine scharfe fernmündliche Auseinandersetzung mit diesem Herrn hin.
Beigeordneter P e h 1 und Stadtrat Mathias Eberz sprechen im -warnen ihrer Parteien dem Bürgermeister ihr volles Vertrauen aus und stellen sich geschlossen hinter'ihn, Auch Stadtrat Alois Eberz, als Vertreter der Landwirtschaft schliesst sich diese& EPWärungen an
Einstimmig wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bürgermeister wird ermächtigt und gleichfalls beauftragt, in dem Verfahren R.A.D. Gebäude weiter zu handeln, die Rechtsverhält= nisse zu prüfen und gegebenenfalls den Rechtszustand wieder herzu = stellen. '
Eine weitere Entschliessung Überprüfung der Räume der Kreis= Verwaltung für die evtl. Unterbringung von Behörden soll im Laufe ^ der Sitzung von einem Dreierausschuss in dem die drei Parteien vertreten,formuliert werden.
Herr Bürgermeister gibt noch zur Kenntnis, ah wen die in den letzten Wochen von der Besatzung freigegebenen Wohnungen verteilt wurden. Es waren überwiegend Beamte.
Punkt 6
Verschiedenes - '
Verpachtung der Feld-und Waldjagd.
Stadtinspektor Kunst gibt die auf die Ausschreibung der Jagden erfolgten Angebote bekannt, a) Feldjagd.
. Von den^.Jagdinteressenten Richard Keiner und Norbert Rossbach waren bei der clM^ioHen am 5. Januar d.J. je 250- D.M.
= zusammen 500-D.M. geboten worden. Mit einem solch geringem Angebot konnte die Stadt sich auf keinen Fall einverstanden erklären? Jn 1915 wurde für die gesamte.Feldjagd ein Preis in Höhe von 1220- Mark erzielt. Unter Berücksichtigung aller Umstände muss heute ein Pachte
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