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ordnung vom 2.11.1932
Der Stellenplan wurde angenommen.
V: Mitteilung (Vergebung von städt. Lieferungen)
In diesem Fall handelt es sich nur um die Lieferung von Öl für das städtische Elektrizitätswerk.
Die Auftragserteilung an Herrn H.G. Nink wurde genehmigt.
VI. Finanzordnung der Stadt Montabaur.
Zu diesem Punkt wurde die Dringlichkeit beschlossen. Der Kommissar der Stadt gab die Bestimmungen der neuen Finanzordnung bekannt, wonach auch in hiesiger Verwaltung ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet werden soll. Da aber befürchtet wurde, dass durch diese Mehrbelastung u.U. eine neue Stelle geschaffen werden müsse, die wieder mit neuen Aufgaben verbunden sei, wurde gebeten, vorläufig in dieser Sache nichts zu unternehmen.
Unter diesem Vorbehalt wurde die Vorlage genehmigt.
Der Kommissar teilt ferner mit, dass Herr Böckling seine Forderung für die Müllabfuhr um 200 RM herabgesetzt habe. Der Magistrat wird jedoch gebeten, mit B. weiter zu verhandeln, damit ein wöchentlicher Preis von 25,- RM erzielt wird. Hierin soll noch eine womöglich ¼ jährliche Fahrt mit offenem Wagen zur Abfuhr größerer Gegenstände eingeschlossen sein.
Weiter gab der Kommissar bekannt, dass er mit den barmherzigen Brüdern Verhandlungen aufgenommen habe betr. Steuerzahlung und Berücksichtigung der städtischen Geschäfte bei Lieferungen.
Diese Verhandlungen sollen weitergeführt werden.
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt den Beschluß Nr. 17 des Magistrats vom 1. Juni 1933 betr. Pensionierung des
Der Stellenplan wurde angenommen.
V: Mitteilung (Vergebung von städt. Lieferungen)
In diesem Fall handelt es sich nur um die Lieferung von Öl für das städtische Elektrizitätswerk.
Die Auftragserteilung an Herrn H.G. Nink wurde genehmigt.
VI. Finanzordnung der Stadt Montabaur.
Zu diesem Punkt wurde die Dringlichkeit beschlossen. Der Kommissar der Stadt gab die Bestimmungen der neuen Finanzordnung bekannt, wonach auch in hiesiger Verwaltung ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet werden soll. Da aber befürchtet wurde, dass durch diese Mehrbelastung u.U. eine neue Stelle geschaffen werden müsse, die wieder mit neuen Aufgaben verbunden sei, wurde gebeten, vorläufig in dieser Sache nichts zu unternehmen.
Unter diesem Vorbehalt wurde die Vorlage genehmigt.
Der Kommissar teilt ferner mit, dass Herr Böckling seine Forderung für die Müllabfuhr um 200 RM herabgesetzt habe. Der Magistrat wird jedoch gebeten, mit B. weiter zu verhandeln, damit ein wöchentlicher Preis von 25,- RM erzielt wird. Hierin soll noch eine womöglich ¼ jährliche Fahrt mit offenem Wagen zur Abfuhr größerer Gegenstände eingeschlossen sein.
Weiter gab der Kommissar bekannt, dass er mit den barmherzigen Brüdern Verhandlungen aufgenommen habe betr. Steuerzahlung und Berücksichtigung der städtischen Geschäfte bei Lieferungen.
Diese Verhandlungen sollen weitergeführt werden.
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt den Beschluß Nr. 17 des Magistrats vom 1. Juni 1933 betr. Pensionierung des

