64
Die Vorlage wird genehmigt.
Bezüglich der Kulturkosten ist der Preuß. Oberförsterei zum Ausdruck zu bringen, dass sie sich nach dem Haushaltsplan zu richten hat und Etatüberschreitungen seitens der Stadtverordneten-Versammlung in Zukunft nicht mehr genehmigt werden.
Auch wird das Schreiben der Oberförsterei vom 24. Juni 1930 – zweitletzter Absatz – beanstandet.
4) Nachträgliche Genehmigung von verbilligtem Bauholz
Die Vorlage wird abgelehnt, da Antragsteller von der Möglichkeit, verbilligtes Bauholz aus dem Stadtwald zu beantragen, keinen Gebrauch gemacht hat und jetzt, nachdem das Haus bereits mehrere Jahre steht, kein Anrecht hat, dafür eine Entschädigung zu verlangen.
Hiermit wurde als Dringlichkeitsantrag folgendes beschlossen einstimmig:
Der frühere Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung, wonach bei Errichtung von Wohnhäusern regelmäßig verbilligtes Bauholz aus dem Stadtwald abgegeben wird, wird aufgehoben. Der Magistrat wird ermächtigt im Einzelfall bei Errichtung von Wohnhäusern von bedürftigen und kinderreichen Familien im Einvernehmen mit der Stadtverordneten-Versammlung verbilligtes Bauholz aus dem Stadtwald zur Verfügung zu stellen.
5. Tausendjahrfeier als Mitteilung
Herr Bürgermeister Roth macht die erfreuliche Mitteilung, dass bei der Tausendjahrfeier ein Fehlbetrag nicht entstanden sei und auch die von der Stadtverordneten-Versammlung zur Verfügung gestellten 3.000,- RM nicht in Anspruch genommen worden seien mit Ausnahme der für die Armen der Stadt verwendeten Mittel. Für die vorzügliche Finanzierung wird dem Herrn Bürgermeister seitens des Herrn Stadtverordneten-Vorstehers Dank und Anerkennung
Bezüglich der Kulturkosten ist der Preuß. Oberförsterei zum Ausdruck zu bringen, dass sie sich nach dem Haushaltsplan zu richten hat und Etatüberschreitungen seitens der Stadtverordneten-Versammlung in Zukunft nicht mehr genehmigt werden.
Auch wird das Schreiben der Oberförsterei vom 24. Juni 1930 – zweitletzter Absatz – beanstandet.
4) Nachträgliche Genehmigung von verbilligtem Bauholz
Die Vorlage wird abgelehnt, da Antragsteller von der Möglichkeit, verbilligtes Bauholz aus dem Stadtwald zu beantragen, keinen Gebrauch gemacht hat und jetzt, nachdem das Haus bereits mehrere Jahre steht, kein Anrecht hat, dafür eine Entschädigung zu verlangen.
Hiermit wurde als Dringlichkeitsantrag folgendes beschlossen einstimmig:
Der frühere Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung, wonach bei Errichtung von Wohnhäusern regelmäßig verbilligtes Bauholz aus dem Stadtwald abgegeben wird, wird aufgehoben. Der Magistrat wird ermächtigt im Einzelfall bei Errichtung von Wohnhäusern von bedürftigen und kinderreichen Familien im Einvernehmen mit der Stadtverordneten-Versammlung verbilligtes Bauholz aus dem Stadtwald zur Verfügung zu stellen.
5. Tausendjahrfeier als Mitteilung
Herr Bürgermeister Roth macht die erfreuliche Mitteilung, dass bei der Tausendjahrfeier ein Fehlbetrag nicht entstanden sei und auch die von der Stadtverordneten-Versammlung zur Verfügung gestellten 3.000,- RM nicht in Anspruch genommen worden seien mit Ausnahme der für die Armen der Stadt verwendeten Mittel. Für die vorzügliche Finanzierung wird dem Herrn Bürgermeister seitens des Herrn Stadtverordneten-Vorstehers Dank und Anerkennung

