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4 Magistratsschöffen in getrennter Wahl gewählt. Entsprechende Wählerlisten und Wahlniederschriften sind vorzubereiten. Wählbar sind die zur Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) wählbaren Personen. Die Wahlen erfolgen durch Verhältniswahl unter Verwendung beliebiger Stimmzettel und amtlich hergestellten Umschläge.
Wahlvorschläge – für jede Wahl besonders – sind bis spätestens am Wahltag eine Stunde vor der Wahl an den Wahlvorsteher schriftlich einzureichen. Sie dürfen eine beliebige Anzahl Bewerber enthalten und müssen von mindestens 3 wahlberechtigten Personen (also Stadtverordneten) unterschrieben sein. Beide Wahlen erfolgen durch die Mitglieder der
Stadtverordneten-Versammlung.
Wahlvorsteher ist Herr Stadtverordneten-Vorsteher. Als Beisitzer für den Wahlvorstand werden die Herren Stadtverordneten Stern und Hisgen und als Schriftführer Herr Stadtverordneter Intra, sämtlich durch Zuruf gewählt.
8) Aufhebung der Flachs- und Leinwandmärkte
Wird einstimmig genehmigt.
9) Antrag der Witwe Margareta Heuvinck [Heuwinck] geb. Herborn und deren 2 Töchter auf Erwerb der preußischen Staatsangehörigkeit
Die Witwe Margareta Heuvinck [Heuwinck] geb. Herborn, geboren am 22. März 1875 in Montabaur und deren Töchter:
a) Margareta [Jeanne] Heuvinck, [Heuwinck] geboren am 3. Dez. 1903 in Brüssel,
b) Henriette Sophie Heuvinck, [Heuwinck] geboren am 15. Dez. 1905 in Brüssel,
sämtl. belgische Staatsangehörige, haben den Antrag auf Erwerb der preußischen Staatsangehörigkeit gestellt.
Die Anträge werden einstimmig genehmigt.
10) Ausstellung eines Schuldscheines und Aufnahme eines Darlehens
Wahlvorschläge – für jede Wahl besonders – sind bis spätestens am Wahltag eine Stunde vor der Wahl an den Wahlvorsteher schriftlich einzureichen. Sie dürfen eine beliebige Anzahl Bewerber enthalten und müssen von mindestens 3 wahlberechtigten Personen (also Stadtverordneten) unterschrieben sein. Beide Wahlen erfolgen durch die Mitglieder der
Stadtverordneten-Versammlung.
Wahlvorsteher ist Herr Stadtverordneten-Vorsteher. Als Beisitzer für den Wahlvorstand werden die Herren Stadtverordneten Stern und Hisgen und als Schriftführer Herr Stadtverordneter Intra, sämtlich durch Zuruf gewählt.
8) Aufhebung der Flachs- und Leinwandmärkte
Wird einstimmig genehmigt.
9) Antrag der Witwe Margareta Heuvinck [Heuwinck] geb. Herborn und deren 2 Töchter auf Erwerb der preußischen Staatsangehörigkeit
Die Witwe Margareta Heuvinck [Heuwinck] geb. Herborn, geboren am 22. März 1875 in Montabaur und deren Töchter:
a) Margareta [Jeanne] Heuvinck, [Heuwinck] geboren am 3. Dez. 1903 in Brüssel,
b) Henriette Sophie Heuvinck, [Heuwinck] geboren am 15. Dez. 1905 in Brüssel,
sämtl. belgische Staatsangehörige, haben den Antrag auf Erwerb der preußischen Staatsangehörigkeit gestellt.
Die Anträge werden einstimmig genehmigt.
10) Ausstellung eines Schuldscheines und Aufnahme eines Darlehens

