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Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung vom 2. März 1928
Anwesend waren unter dem Vorsitz des Herrn Stadtverordneten-Vorsteher Dr. Tewes:
a) Herr Bürgermeister Roth,
b) Herr Beigeordneter Gehling,
c) Herr Magistratsschöffe Intra,
d) die Herren Stadtverordneten Altenhofen, Burg, Eberz, Hannappel, Hisgen, Ickenroth, Kespe, Müller Peter, Müller Johann, Rademacher, Reif, Olig, Stern und Trümper.
Entschuldigt fehlte Herr Stadtverordneter Germann, ferner die Herren Beigeordnete Nink, Magistratsschöffen Eisel, Feigen und Sahm.
a) Herr Bürgermeister Roth,
b) Herr Beigeordneter Gehling,
c) Herr Magistratsschöffe Intra,
d) die Herren Stadtverordneten Altenhofen, Burg, Eberz, Hannappel, Hisgen, Ickenroth, Kespe, Müller Peter, Müller Johann, Rademacher, Reif, Olig, Stern und Trümper.
Entschuldigt fehlte Herr Stadtverordneter Germann, ferner die Herren Beigeordnete Nink, Magistratsschöffen Eisel, Feigen und Sahm.
A. Öffentliche Sitzung
1. Erlaß einer Biersteuerordnung
Der Herr Vorsitzende referiert und verliest die vom Magistrat vorgelegte Biersteuerordnung. Magistrat und Finanzkommission haben die Steuerordnung bereits genehmigt. Die Steuer beträgt 7 % des Herstellungspreises. Inkrafttreten ab 1. April 1928. Die Herren Stadtverordneten Rademacher und Müller sprechen sich gegen die Erhebung einer Biersteuer aus. Herr Stadtv. Stern wünscht Herabsetzung des Steuersatzes auf 4 – 5 %, Nach Erläuterung durch Herrn Stadtverordneten Hisgen wird die vorgelegte Steuerordnung mit 9 gegen 6 Stimmen genehmigt.
2. Erhebung der Berufsschulbeiträge für das R.J. 1927
Von den ungedeckten Kosten der Berufsschule ist die Hälfte durch Beiträge zu erheben. Es handelt sich um rd. 3.476 RM. Davon wird die eine Hälfte als Zuschlag zu den Grundbeiträgen der Gewerbesteuer und die andere Hälfte nach der Zahl der beschäftigten Arbeiter, Angestellten und
Der Herr Vorsitzende referiert und verliest die vom Magistrat vorgelegte Biersteuerordnung. Magistrat und Finanzkommission haben die Steuerordnung bereits genehmigt. Die Steuer beträgt 7 % des Herstellungspreises. Inkrafttreten ab 1. April 1928. Die Herren Stadtverordneten Rademacher und Müller sprechen sich gegen die Erhebung einer Biersteuer aus. Herr Stadtv. Stern wünscht Herabsetzung des Steuersatzes auf 4 – 5 %, Nach Erläuterung durch Herrn Stadtverordneten Hisgen wird die vorgelegte Steuerordnung mit 9 gegen 6 Stimmen genehmigt.
2. Erhebung der Berufsschulbeiträge für das R.J. 1927
Von den ungedeckten Kosten der Berufsschule ist die Hälfte durch Beiträge zu erheben. Es handelt sich um rd. 3.476 RM. Davon wird die eine Hälfte als Zuschlag zu den Grundbeiträgen der Gewerbesteuer und die andere Hälfte nach der Zahl der beschäftigten Arbeiter, Angestellten und

