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B Vertrauliche Sitzung
10. die Gewährung eines Taschengeldes für die Insassen des Hospitals von 5,- RM monatlich je Person
wird genehmigt.
wird genehmigt.
11. Die Ausgabe von Geschenksparbüchern für die städt. Angestellten und Arbeiter
wird genehmigt. Ausgeschlossen bleiben die Angestellten, die nach Besoldungsgruppen besoldet werden.
12. Versetzung des Baumeisters Löwenguth in den Ruhestand.
Ab 1. Juni 1925 genehmigt. Das Ruhegehalt beträgt nach den in Frage kommenden 20 Dienstjahren 55 % des derzeitigen Gehalts nach Gruppe VI und Stufe 7.= monatlich 147,40 RM Invalidenrente wird nicht abgezogen.
13. Neubesetzung der Stadtbaumeisterstelle.
Vom 1. Juni 1925 ab genehmigt. Die Besoldung erfolgt nach Gruppe VIII mit Aufrückung nach IX. Bei Bewährung ist weiteres Aufrücken möglich.
14. Verleihung von Aufrückungsstellen, an die Studienräte Dr. Kron und Gut

