Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
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in dem ein Grenzabstand von 5 Meter vorgesehen ist. Da das Grundstück bei einem Grenzabstand von 5 m zur Ausführung des Bauvorhabens zu schmal ist und zur besseren Ausnutzung des in Frage kommenden Geländes, wird ein Grenzabstand von 3 m genehmigt und das Gelände in das Baugebiet I -eng offen - überführt. Die in Frage kommende Polizeiverordnung vom 28. November 1907 ist entsprechend zu ändern. Die weitere Ausführung wird dem Magistrat überlassen.

8. Mitteilungen
a) Von der Einladung der gewerblichen Berufsschule zur Teilnahme an der mit Prämienverteilung verbundenen Entlassung der Schüler
wird Kenntnis genommen. Seitens der Schulleitung soll künftig früher eingeladen werden.

b) Von der Einladung zu dem Elternabend der städtischen Volksschule
wird Kenntnis genommen.

9. Dringlichkeitsantrag betr. Herabsetzung des Licht- und Kraftstrompreises.
Vom 1. April 1925 ab wird der Preis für Lichtstrom auf 50 Pf. und für Kraftstrom auf 35 Pf. je Kilowattstunde herabgesetzt. Dringlichkeit wird anerkannt. M. Eberz