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gegen die Vorschriften des § 68 der Gemark. ordnung. Ein Unterschied in der Erhebung der Marktstandsgelder zwischen Einheimischen und Auswärtigen wird daher nicht gemacht. Die vorgelegte Ordnung wird einstimmig genehmigt.
4. Wahl einer Marktkommission.
Es werden durch Zuruf gewählt die Herren Stadtverordneten Eberz, Hisgen, Nink und Rademacher. Ab 7.10. 22 für Nink, Stadtv. Gustav Stern.
5. Wahl eines Mitglieds für das Mieteinigungsamt.
An Stelle des ausgeschiedenen Herrn Prof. Dr. Marx wird Herr Stadtverordneter Hisgen als Beisitzer für das M. E. A. gewählt
6. Baugesuch Ostermeier betr. Errichtung eines Wohnhauses.
Mit 8 Stimmen genehmigt unter der Voraussetzung, daß Ostermeier sich vertraglich der Stadtgemeinde Montabaur gegen über verpflichtet, das Fabrikgebäude durch dichte Anpflanzungen zu verdecken.
7. Gymnasialgottesdienst.
Die Kosten der Vorkriegszeit und zwar:
Für Orgelspiel jährl. 200,- RM,
Für Küster jährlich 90,- RM,
Für pfarramtliche Bedürfnisse jährl. 172 RM werden ab 1. April 1924 einstimmig genehmigt.
4. Wahl einer Marktkommission.
Es werden durch Zuruf gewählt die Herren Stadtverordneten Eberz, Hisgen, Nink und Rademacher. Ab 7.10. 22 für Nink, Stadtv. Gustav Stern.
5. Wahl eines Mitglieds für das Mieteinigungsamt.
An Stelle des ausgeschiedenen Herrn Prof. Dr. Marx wird Herr Stadtverordneter Hisgen als Beisitzer für das M. E. A. gewählt
6. Baugesuch Ostermeier betr. Errichtung eines Wohnhauses.
Mit 8 Stimmen genehmigt unter der Voraussetzung, daß Ostermeier sich vertraglich der Stadtgemeinde Montabaur gegen über verpflichtet, das Fabrikgebäude durch dichte Anpflanzungen zu verdecken.
7. Gymnasialgottesdienst.
Die Kosten der Vorkriegszeit und zwar:
Für Orgelspiel jährl. 200,- RM,
Für Küster jährlich 90,- RM,
Für pfarramtliche Bedürfnisse jährl. 172 RM werden ab 1. April 1924 einstimmig genehmigt.

