315
da die Stromablesung und die Ausstellung der Rechnungen erst nach Ablauf des Monats erfolgen kann, so hat diese Einrichtung zu großen finanziellen Nachteilen für das Elektr. Werk geführt. Für den Monat Okt. 1923 wurde die Goldmark nach dem Durchschnittssatz von 10.000.000.000 Mark berechnet. Bei der Erhebung war sie aber bereits auf 315. 000.000.000 Mark gestiegen. Das Stromgeld reichte daher noch nicht einmal aus, um die Erhebungskosten zu decken. Um diesem Mißstand abzuhelfen wird beschlossen, in Zukunft die Goldmark nach den Tage der Rechnungsstellung festzulegen. Den Licht- und Kraftstrombeziehern soll jedoch gestattet werden, im Laufe des Monats 2 x Anzahlungen zu leisten. Bei diesen Vorauszahlungen gilt der Goldmarkstand von Tage der Einzahlung bei der Stadtkasse.
Seitens des Elektr. Werkes ist die Einrichtung zu treffen, daß die Stromgelder bereits beim Ablesen der Zähler erhoben werden.
7. Schulgelderhöhung.
Das Schulgeld für die Schüler des Gymnasiums und die Schülerinnen der Katharinenschule wird von 1. Dezember 1923 ab auf monatlich 4 Goldmark festgesetzt. Für Auswärtige beträgt es 6 Goldmark monatlich.
Seitens des Elektr. Werkes ist die Einrichtung zu treffen, daß die Stromgelder bereits beim Ablesen der Zähler erhoben werden.
7. Schulgelderhöhung.
Das Schulgeld für die Schüler des Gymnasiums und die Schülerinnen der Katharinenschule wird von 1. Dezember 1923 ab auf monatlich 4 Goldmark festgesetzt. Für Auswärtige beträgt es 6 Goldmark monatlich.
B Vertrauliche Sitzung
8. Ehrung des aus dem Amt geschiedenen Herrn Beigeordneten Bahl.
Herr Beigeordneter Bahl, der sein Amt als Beigeordneter und Stadtverordneter 22 Jahre in uneigennütziger Weise zum Wohle der Stadt ausgeübt und nunmehr wegen seiner hohen Alters und mit Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand niedergelegt hat, soll ein Dankschreiben des Magistrats und der Stadtv.-Versammlung ausgehändigt werden
Der Stadtverordnetenvorsteher:
die Stadtverordneten:
Dr. Teves
Adam Feigen
M. Eberz
Anton Ickenroth
Bu.
M. Eberz
Anton Ickenroth
Bu.

