Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
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aufzukommen und behält sich alle Rechte auf Ersatz gegen den Staat vor.

b) Der Magistrat wird ermächtigt, auf Goldmark lautende Schuldscheine an den Kreis nach Bedarf bis zu 100.000 Mark auszustellen.

c) Der Stadtverwaltung muß ein größeres Recht über die Bestimmung darüber, wer Unterstützung erhält, zugesichert werden. Sie will selbst darüber endgültig entscheiden.

d.) die Bedürftigkeit ist in jedem einzelnen Fall eingehend zu prüfen. Zu dem paritätischen Ausschuß sollen noch etwa 3 Mitglieder des Magistrats oder der Stadtv.-Versammlung zugezogen werden.

4. Ankauf eines Grundstückes
Die Versammlung ist mit dem Ankauf des Grundstücks, Acker auf dem Mühlenteich 3. Gewann, Kartenblatt (Flur) Nr. 22, Parzelle Nr. 3917 von dem Landwirt Wilhelm Fries zum Preis von 98,50 Goldmark Holzgeld zuzüglich der Unkosten einverstanden.

5. Erhebung eines Zuschlags zur Steuer von Grundvermögen.
Es soll ein gemeindlicher Zuschlag von 509 ,- zu den staatlichen Sätzen erhoben werden.

6. Neufestsetzung des Strompreises
Nach dem Stadtv. Beschluß Nr. 6 vom 28.Sept. 1923 beträgt der Strompreis für die KWh. Lichtstrom 60 Goldpfennig und für Kraftstrom 40 Goldpfennig. dabei soll der Durchschnittssatz der Dollarstunde des betr. Monats zugrunde gelegt werden.