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1\ a) Durch den Wegzug des Herrn Seminarlehrers Janisch sind dessen Ämter als Mitglied der Wohnungskommission und der Preisprüfungsstelle neu zu besetzen. In die Wohnungskommission wird der Lagerist Herr Jacob Hümmerich und in die Preisprüfungsstelle Herr Lehrer Hommrich gewählt. Zur letzteren tritt ferner noch der Vorsitzende der Ortsbauernschaft Herr Landwirt Melchior Hehl.
Zu Punkt 1 a) der nicht auf der Tagesordnung stand, wird die Dringlichkeit ein stimmig beschlossen.
2) Die vom Magistrat vorgelegte Ordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren, unter Zugrundelegung des jeweiligen Briefportos für einen Fernbrief bis zu 20 Gramm
wird genehmigt.
Es wird angeregt, den Viehwagen, der nicht mehr transportfähig ist, zu verkaufen.
Bei dem letzten Markt haben die Ferkelhändler die Zahlung der Marktgebühren teilweise abgelehnt. Die Stadtverordneten-Versammlung steht auf dem Standpunkt, daß auch die Marktgebühr für die Ferkel unbedingt durchzuführen ist, evtl. unter Zuhilfenahme der Marktpolizei. Wer trotzdem nicht zahlen will, soll vom Markt abgewiesen werden.
3) In Abänderung des Stadtverordneten -Beschlusses vom 27. Juli 1923 wird beschlossen, an Realsteuern, Wassergeld u. Müllabfuhrgebühren vorläufig den 1000- fachen Betrag des Vorjahres zu erheben. Die erste Hälfte ist bis zum 15. September und die zweite Hälfte bis zum 1. Oktober d. J. zu zahlen. Entsprechende Aufforderungszettel gehen den Zahlungspflichtigen in den nächsten Tagen zu.
4) Der Strompreis für den Monat August wird nach Vorschlag des Magistrats auf 1.000.000
Zu Punkt 1 a) der nicht auf der Tagesordnung stand, wird die Dringlichkeit ein stimmig beschlossen.
2) Die vom Magistrat vorgelegte Ordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren, unter Zugrundelegung des jeweiligen Briefportos für einen Fernbrief bis zu 20 Gramm
wird genehmigt.
Es wird angeregt, den Viehwagen, der nicht mehr transportfähig ist, zu verkaufen.
Bei dem letzten Markt haben die Ferkelhändler die Zahlung der Marktgebühren teilweise abgelehnt. Die Stadtverordneten-Versammlung steht auf dem Standpunkt, daß auch die Marktgebühr für die Ferkel unbedingt durchzuführen ist, evtl. unter Zuhilfenahme der Marktpolizei. Wer trotzdem nicht zahlen will, soll vom Markt abgewiesen werden.
3) In Abänderung des Stadtverordneten -Beschlusses vom 27. Juli 1923 wird beschlossen, an Realsteuern, Wassergeld u. Müllabfuhrgebühren vorläufig den 1000- fachen Betrag des Vorjahres zu erheben. Die erste Hälfte ist bis zum 15. September und die zweite Hälfte bis zum 1. Oktober d. J. zu zahlen. Entsprechende Aufforderungszettel gehen den Zahlungspflichtigen in den nächsten Tagen zu.
4) Der Strompreis für den Monat August wird nach Vorschlag des Magistrats auf 1.000.000

