288
a) Von der Bewilligung eines Betrags von 5.000 Mark zum Jugendherberg-Ausschuß,
b) von dem Stand der Angelegenheit, betr. Verstaatlichung des Gymnasiums und Erwirkung von Zuschüssen für dasselbe,
c) von der beabsichtigten Angliederung einer realgymnasialen Abteilung,
d) desgl. von der Abtragung verschiedener kleinen Anleihen,
e) von der Erhöhung der Vergütung für den Küster und die kath. Kirchengemeinde beim Gymnasial-Gottesdienst.
b) von dem Stand der Angelegenheit, betr. Verstaatlichung des Gymnasiums und Erwirkung von Zuschüssen für dasselbe,
c) von der beabsichtigten Angliederung einer realgymnasialen Abteilung,
d) desgl. von der Abtragung verschiedener kleinen Anleihen,
e) von der Erhöhung der Vergütung für den Küster und die kath. Kirchengemeinde beim Gymnasial-Gottesdienst.
B. Vertrauliche Sitzung
14. Die in der Sitzung vom 24. Nov. 1922 beschlossene Eingruppierung des Studiendirektors Holtz in Gruppe XII und des Gymnasiallehrers Pehl in Gruppe VIII
wird solange zurückgezogen, bis eine bindende Entscheidung der maßgebenden Stellen ergangen ist. Sollte diese Entscheidung bis zum 1. April 1923 noch nicht vorliegen, so werden die erhöhten Gehälter von diesem Tage ab vorerst nicht mehr gezahlt.
15. Von dem Schreiben der Generaloberin betr. die höhere Mädchenschule vom 5. März 1923 sowie von den gezahlten Vorschüssen
wird Kenntnis genommen. Die endgültige Gehaltsregelung wird erfolgen, sobald feststeht, ob für die Schwestern die Reichszuschüsse zur Besoldung gezahlt werden.
Die Herren Beigeordneter und Stadtverordneter Gaul und Magistratsschöffe Germann
wird solange zurückgezogen, bis eine bindende Entscheidung der maßgebenden Stellen ergangen ist. Sollte diese Entscheidung bis zum 1. April 1923 noch nicht vorliegen, so werden die erhöhten Gehälter von diesem Tage ab vorerst nicht mehr gezahlt.
15. Von dem Schreiben der Generaloberin betr. die höhere Mädchenschule vom 5. März 1923 sowie von den gezahlten Vorschüssen
wird Kenntnis genommen. Die endgültige Gehaltsregelung wird erfolgen, sobald feststeht, ob für die Schwestern die Reichszuschüsse zur Besoldung gezahlt werden.
Die Herren Beigeordneter und Stadtverordneter Gaul und Magistratsschöffe Germann

