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als Großabnehmer beziehen. Seit längerer Zeit werden diesbezügliche Verhandlungen geführt. Es haben bereits mehrere Sitzungen des Magistrats und der Beleuchtungskommission über diesen Gegenstand stattgefunden. Nach einer etwa dreistündigen Aussprache, in der auch die Frage des Ausbaues der vorhandenen Wasserkräfte zur Sprache kam, wurde folgender Beschluß gefasst:
Vorbehaltlich der Regelung der Deckungsfrage wird das Elektrizitätswerk der Über- landzentrale angeschlossen. Es werden 2 Quecksilbergleichrichter zu 100 und 250 Amp. beschafft. Zur Deckung der Kosten wird eine Anleihe bis zu 7.000.000 Mark aufgenommen. Es soll eine Extraholzfällung im Stadtwald beantragt werden, die zur Tilgung der Anleihe dienen soll. Der Strom soll nur insoweit von der Überlandzentrale bezogen werden, als die vorhandenen Wasserkräfte insbesondere Quirmbach zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichen.
Die Dampfmaschinen sollen als Reserve stehen bleiben.
In der Wohnungsangelegenheit Herrmann Janisch wird folgender Beschluß gefaßt:
Wenn die Regierung die Gemeinden auffordert, die Wohnungsnot zu lindern, so hat sie aber auch die Verpflichtung, dafür zu sorgen, die in ihren eigenen Gebäuden vorhandenen ausgedehnten Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Die Stadtverordneten-Versammlung hält daher das Vorgehen des Wohnungsamtes, das eine Wohnung im Gebäude der Oberförsterei. II in Montabaur für Herrn Seminarlehrer Janisch be-
Vorbehaltlich der Regelung der Deckungsfrage wird das Elektrizitätswerk der Über- landzentrale angeschlossen. Es werden 2 Quecksilbergleichrichter zu 100 und 250 Amp. beschafft. Zur Deckung der Kosten wird eine Anleihe bis zu 7.000.000 Mark aufgenommen. Es soll eine Extraholzfällung im Stadtwald beantragt werden, die zur Tilgung der Anleihe dienen soll. Der Strom soll nur insoweit von der Überlandzentrale bezogen werden, als die vorhandenen Wasserkräfte insbesondere Quirmbach zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichen.
Die Dampfmaschinen sollen als Reserve stehen bleiben.
In der Wohnungsangelegenheit Herrmann Janisch wird folgender Beschluß gefaßt:
Wenn die Regierung die Gemeinden auffordert, die Wohnungsnot zu lindern, so hat sie aber auch die Verpflichtung, dafür zu sorgen, die in ihren eigenen Gebäuden vorhandenen ausgedehnten Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Die Stadtverordneten-Versammlung hält daher das Vorgehen des Wohnungsamtes, das eine Wohnung im Gebäude der Oberförsterei. II in Montabaur für Herrn Seminarlehrer Janisch be-

