Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
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13. Der Vereinigung für Familienhilfe
wird eine einmalige Unterstützung von 20.000 Mark bewilligt.

14. Der Antrag mehrerer Landwirte auf Aufhebung der Schafweideverpachtung
wird aus volkswirtschaftlichen und finanziellen Gründen abgelehnt. Zur Verhütung von Flurschäden soll eine schärfere Kontrolle durch die Flurhüter stattfinden.

15a) Erlaß eines Ortsstatuts, betr. den städtischen Friedhof. Der Preis für ein Kaufgrab wird vom 1. August 1922 ab von 200 auf 500 Mark und vom 1. Oktober 1922 ab auf 1.000 Mark, bzw. 2.000 und 3.000 Mark erhöht. Der Preis für ein Reihengrab soll vom 1. August 1922 ab 20 Mark betragen.
Die Gebühren für die Grabbereitung (Auswerfen und Zuschütten des Grabes sowie Aufmachen des ersten Hügels) sollen vom 1. August 1922 ab betragen:
1) für Reihengräber:
a) für Personen bis zu 9 Jahren 50 Mark,
b) für Personen über 9 Jahren 40 Mark.
2) für Kaufgräber (Erbgruften) 100 Mark.
In Reihengräbern dürfen keine Eichen- oder Metallsärge beigesetzt werden. Sofern die Bestattung an einem Sonn- oder Feiertag gewünscht wird, obwohl der normale
Beerdigungstermin nicht auf diesen Tag fällt, ist für die Grabbereitung eine besondere
Gebühr von 100% zu entrichten. Hierdurch entsteht kein Recht, auf Verlegung von