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Vorschlag der Baukommission bezüglich des
Fabrikgebäudes dem Landratsamt mit eingereicht werden.
Vorschlag der Baukommission bezüglich des
Fabrikgebäudes dem Landratsamt mit eingereicht werden.
III. Bekanntmachung der Jahrmärkte
Auf Antrag des Magistrats wird dieser Punkt
der Tagesordnung abgesetzt. Die Märkte werden
wie bisher im hiesigen Kreisblatt dem Nassauer-Boten und
dem Westerburger-Kreisblatt bekannt gemacht.
Auf Antrag des Magistrats wird dieser Punkt
der Tagesordnung abgesetzt. Die Märkte werden
wie bisher im hiesigen Kreisblatt dem Nassauer-Boten und
dem Westerburger-Kreisblatt bekannt gemacht.
IV. Lehrerausgaben.
Auf Grund des §1 des Gesetzes vom 8. Juli 1920
betr. Regelung verschiedener Punkte des Gemeindebeamtenrechts
beschließt die Stadtverordneten-Versammlung, die
Gehälter der städt. Beamten einschl. derjenigen des Gymnasiums
vom 1.10. 1921 ab nach dem preuß. Gesetz über eine
Änderung der Dienst- und Versorgungsbezüge vom 14.11.1921
sowie des Ergänzungsgesetzes vom 9. 2. 1922 zu regeln.
Auf Grund des §1 des Gesetzes vom 8. Juli 1920
betr. Regelung verschiedener Punkte des Gemeindebeamtenrechts
beschließt die Stadtverordneten-Versammlung, die
Gehälter der städt. Beamten einschl. derjenigen des Gymnasiums
vom 1.10. 1921 ab nach dem preuß. Gesetz über eine
Änderung der Dienst- und Versorgungsbezüge vom 14.11.1921
sowie des Ergänzungsgesetzes vom 9. 2. 1922 zu regeln.
V. Pflasterung der Koblenzerstraße
Gemäß Schreiben des Herrn Landeshauptmanns
in Wiesbaden vom 19.II. 1924 und nach dem Vorschlag
des Magistrats erklärt sich die Stadtverordneten-
Versammlung mit Rücksicht auf die bedeutende
Erhöhung der Baustoffpreise und Löhne mit der Zahlung
eines Beitrags zu den Ausführungskosten in
Verhältnis von 65.000 zu 27.500 Mark einverstanden.
Hinsichtlich der Herstellung der Bürgersteige und
Zahlung und Anteile der Kosten durch die Anlieger
der Straße wird die Sache an den Magistrat
verwiesen.
Gemäß Schreiben des Herrn Landeshauptmanns
in Wiesbaden vom 19.II. 1924 und nach dem Vorschlag
des Magistrats erklärt sich die Stadtverordneten-
Versammlung mit Rücksicht auf die bedeutende
Erhöhung der Baustoffpreise und Löhne mit der Zahlung
eines Beitrags zu den Ausführungskosten in
Verhältnis von 65.000 zu 27.500 Mark einverstanden.
Hinsichtlich der Herstellung der Bürgersteige und
Zahlung und Anteile der Kosten durch die Anlieger
der Straße wird die Sache an den Magistrat
verwiesen.
VI. Zukünftige Verwendung der Präparandenanstalt

