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ziehung. Hierauf gelangt die angesetzte Tagesordnung zur
Beratung und Beschlußfassung.
Bis zum Erscheinen des Herrn Stadtverordneten -Vorstehers,
„der wegen Verhinderung etwas später eintrat, leitete der
stellv. Stadtv-Vorsteher, Herrn Beigeordneter und Stadtverordneter
Gaul, die Sitzung.
ziehung. Hierauf gelangt die angesetzte Tagesordnung zur
Beratung und Beschlußfassung.
Bis zum Erscheinen des Herrn Stadtverordneten -Vorstehers,
„der wegen Verhinderung etwas später eintrat, leitete der
stellv. Stadtv-Vorsteher, Herrn Beigeordneter und Stadtverordneter
Gaul, die Sitzung.
I. Vergnügungssteuerordnung
Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt,
die Steuersätze der Vergnügungssteuerordnung
vom 5.11. 1921 auch im neuen Rechnungsjahr
1922 zu erheben.
Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt,
die Steuersätze der Vergnügungssteuerordnung
vom 5.11. 1921 auch im neuen Rechnungsjahr
1922 zu erheben.
II. Baugesuch Ostermeyer
Mit dem Gesuch haben sich bereits der
Magistrat und die Baukommission beschäftigt. Es
handelt sich um die Errichtung eines Wohnhauses
sowie eines Fabrikgebäudes zwischen der Tiergartenstraße
und dem Fürstenweg. Gegen das Wohnhaus
hat die Baukommission nichts einzuwenden, vorausgesetzt,
daß es den geltenden polizeilichen Bestimmungen entspricht
und architektonisch einwandfrei ausgeführt wird.
Hinsichtlich des Fabrikgebäudes hat die Kommission
empfohlen, vorerst ein Gutachten des Gewerbeaufsichtsbeamten
darüber einzufordern, ob der Betrieb (Gelbgießerei)
im Sinne der baupolizeilichen Bestimmungen
zu den störenden Anlagen zu rechnen ist, insbesondere,
ob Störungen durch Geräusche, Rauch, Ruß,
schädliche Gase, oder Gerüche zu erwarten sind. Weiter
hat die Baukommission Beanstandungen hinsichtlich der
Bauart zu machen.
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt
sich grundsätzlich mit der Errichtung des
geplanten Wohnhauses einverstanden, doch soll der
Mit dem Gesuch haben sich bereits der
Magistrat und die Baukommission beschäftigt. Es
handelt sich um die Errichtung eines Wohnhauses
sowie eines Fabrikgebäudes zwischen der Tiergartenstraße
und dem Fürstenweg. Gegen das Wohnhaus
hat die Baukommission nichts einzuwenden, vorausgesetzt,
daß es den geltenden polizeilichen Bestimmungen entspricht
und architektonisch einwandfrei ausgeführt wird.
Hinsichtlich des Fabrikgebäudes hat die Kommission
empfohlen, vorerst ein Gutachten des Gewerbeaufsichtsbeamten
darüber einzufordern, ob der Betrieb (Gelbgießerei)
im Sinne der baupolizeilichen Bestimmungen
zu den störenden Anlagen zu rechnen ist, insbesondere,
ob Störungen durch Geräusche, Rauch, Ruß,
schädliche Gase, oder Gerüche zu erwarten sind. Weiter
hat die Baukommission Beanstandungen hinsichtlich der
Bauart zu machen.
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt
sich grundsätzlich mit der Errichtung des
geplanten Wohnhauses einverstanden, doch soll der

