193
3,96 Mark die Stunde festgesetzt. Für den Nachtwächter
Pilgenröther, der bereits am 31. März 1921 aus seinem
Dienst ausgeschieden ist, wird das Gehalt ebenfalls für
die Zeit vom 1.1.1921 bis zum 31.3.1921 in gleicher
Höhe festgesetzt.
VI. Abschluß einer Veruntreuungsversicherung
Mit Bezug auf die Anregung der Stadtverordneten-
Versammlung (Siehe Punkt 10b der Sitzung
vom 20. April 1921) sind seitens des Magistrats
Offerten über Versicherung gegen Veruntreuung pp.
eingefordert worden. Es liegen 2 Offerten in
Höhe von 2.000 und 6.000,- Mark vor. Der Magistrat
und die Finanzkommission schlagen vor, die beiden
Bearbeiter der Stadtkasse mit je 10.000,- Mark
zusammen 20.000,- Mark gegen Veruntreuung und
mangelhafter Geschäftsführung bei der Berliner
Versicherung A. G. in Stuttgurt zu versichern.
Die von den Genannten gestellte Kaution von je
6.000,- Mark soll neben der Versicherung bestehen
bleiben. Die Versicherungsprämie beträgt pro Jahr
178,- Mark. Die Stadtverordneten-Versammlung
genehmigt den Abschluß dieser Versicherung
VII. Wahl eines Ersatzmannes für das Mieteinigungsamt
Gewählt wird Herr Oberstadtsekretär a. D.
Jakob Blaum, welcher die Wahl annimmt.
VIII. Wahl eines Ortswohlfahrtsausschusses
Für die örtliche Wohlfahrtspflege wird auf
Antrag des hiesigen Kreiswohlfahrtsamtes ein
Ortswohlfahrtsausschuß gebildet, der sich aus ständigen
und gewählten Mitgliedern wie folgt zusammensetzt:
Pilgenröther, der bereits am 31. März 1921 aus seinem
Dienst ausgeschieden ist, wird das Gehalt ebenfalls für
die Zeit vom 1.1.1921 bis zum 31.3.1921 in gleicher
Höhe festgesetzt.
VI. Abschluß einer Veruntreuungsversicherung
Mit Bezug auf die Anregung der Stadtverordneten-
Versammlung (Siehe Punkt 10b der Sitzung
vom 20. April 1921) sind seitens des Magistrats
Offerten über Versicherung gegen Veruntreuung pp.
eingefordert worden. Es liegen 2 Offerten in
Höhe von 2.000 und 6.000,- Mark vor. Der Magistrat
und die Finanzkommission schlagen vor, die beiden
Bearbeiter der Stadtkasse mit je 10.000,- Mark
zusammen 20.000,- Mark gegen Veruntreuung und
mangelhafter Geschäftsführung bei der Berliner
Versicherung A. G. in Stuttgurt zu versichern.
Die von den Genannten gestellte Kaution von je
6.000,- Mark soll neben der Versicherung bestehen
bleiben. Die Versicherungsprämie beträgt pro Jahr
178,- Mark. Die Stadtverordneten-Versammlung
genehmigt den Abschluß dieser Versicherung
VII. Wahl eines Ersatzmannes für das Mieteinigungsamt
Gewählt wird Herr Oberstadtsekretär a. D.
Jakob Blaum, welcher die Wahl annimmt.
VIII. Wahl eines Ortswohlfahrtsausschusses
Für die örtliche Wohlfahrtspflege wird auf
Antrag des hiesigen Kreiswohlfahrtsamtes ein
Ortswohlfahrtsausschuß gebildet, der sich aus ständigen
und gewählten Mitgliedern wie folgt zusammensetzt:

