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Stellvertreter: Beigeordneter und Stadtv. Gaul,
Schriftführer: Stadtverordneter Gehling,
Beisitzer Stadtverordneten Stern, Dr. Marx und Weyer.
Die Wahlvorschläge müssen am 5. Tage vor der
Wahl bei dem Wahlvorsteher eingereicht und mindestens
von 3 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein.
Die Lehrpersonen wählen ihre Vertreter, und zwar
ebenfalls, drei, selbst.
Die Versammlung einigte sich dahingehend, je
einen gemeinsamen Wahlvorschlag einzureichen.
Vorgeschlagen wurden:
a) Stadtverordnete:
die Herren Dr. Marx, Gehling und Frau
Windeck als Mitglieder,
die Herrn Ickenroth, Lenz und Eberz als Stellvertreter.
b) Sonstige des Erziehungs- und Volksschulwesens kundige
Personen:
die Herren Schornsteinfegermeister Heinrich Intra,
Rentner, Franz Karl Hisgen und Studienrat Becker
als Mitglieder,
sowie die Herren Seminarlehrer Vollmar
Schreinermeister Karl Lenaif und Kaufmann Eugen Stern als
Stellvertreter.
III.Mitteilungen
Schriftführer: Stadtverordneter Gehling,
Beisitzer Stadtverordneten Stern, Dr. Marx und Weyer.
Die Wahlvorschläge müssen am 5. Tage vor der
Wahl bei dem Wahlvorsteher eingereicht und mindestens
von 3 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein.
Die Lehrpersonen wählen ihre Vertreter, und zwar
ebenfalls, drei, selbst.
Die Versammlung einigte sich dahingehend, je
einen gemeinsamen Wahlvorschlag einzureichen.
Vorgeschlagen wurden:
a) Stadtverordnete:
die Herren Dr. Marx, Gehling und Frau
Windeck als Mitglieder,
die Herrn Ickenroth, Lenz und Eberz als Stellvertreter.
b) Sonstige des Erziehungs- und Volksschulwesens kundige
Personen:
die Herren Schornsteinfegermeister Heinrich Intra,
Rentner, Franz Karl Hisgen und Studienrat Becker
als Mitglieder,
sowie die Herren Seminarlehrer Vollmar
Schreinermeister Karl Lenaif und Kaufmann Eugen Stern als
Stellvertreter.
III.Mitteilungen
a) Erhöhung des Pflegesatzes für Ortsarme.
Auf Antrag, des Brüderhauses wird der
Pflegesatz für die im Brüderhaus untergebrachten
Ortsarmen von 6,- Mark auf 8,- Mark pro Tag
erhöht. Für das Hospital soll die Erhöhung im
gleichen Maße erfolgen.
Auf Antrag, des Brüderhauses wird der
Pflegesatz für die im Brüderhaus untergebrachten
Ortsarmen von 6,- Mark auf 8,- Mark pro Tag
erhöht. Für das Hospital soll die Erhöhung im
gleichen Maße erfolgen.

