Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
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schreibung in engerer Wahl stand, wurde auf
Vorschlag des Zentralgewerbevorstandes des
Gewerbevereins für Nassau und des Magistrats in der
Sitzung des Schulvorstandes der gewerbl. Fortbildungsschule
vom 9. März d. J. mit 11 von 12 abgegebenen
Stimmen gewählt.
Nachdem die Versammlung hiervon Kenntnis
genommen hat, wurde die Wahl des Herrn Frank
nach kurzer Aussprache mit allen gegen 2
Stimmen bestätigt. Die Besoldung regelt sich nach dem
Gewerbelehrer-Diensteinkommensgesetz vom 14. Jan. 1981.
Die Höhe der zu bewilligenden Amtszulage wird der
Vereinbarung zwischen dem Magistrat und Herrn
Frank überlassen. Die vollen Umzugskosten sind
ebenfalls nach dem gen. Gesetz zu erstatten.

II. Bekanntgabe der Wahlordnung zur Wahl der
Schul-Deputation

Nach dem Gesetz vom 7.10.1920 Preuß. Ges.sammlung
S. 535 hat die Zusammensetzung der Schuldeputation
wesentliche Änderungen erfahren, welche Neuwahlen
bedingen. Die hierzu erlassene Wahlordnung lautet
wie folgt:
Die Wahl findet in der nächsten oder zweitnächsten
Stadtverordneten-Sitzung durch die
Stadtverordneten-Versammlung statt, und zwar
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Gewählt werden:
a) 3 Mitglieder aus der Stadtverordneten-Versammlung
b) 3 sonstige des Erziehungs- und Volksschulwesens
kundige Personen, und zwar in getrennten Wahlvorschlägen.
Es wird ein Wahlvorstand gebildet, der sich
aus folgenden Herren zusammensetzt:
Wahlvorsteher: Stadtverordneten-Vorsteher Dr. Teves,