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VIII c) Die Versammlung nimmt Kenntnis von
einem Antwortschreiben des Herrn Reichsministers für
Ernährung und Landwirtschaft auf die in der
Stadtverordnetensitzung vom 20. Juli 1920 gefaßte
Resolution betr. Aufhebung der Zwangswirtschaft,
insbesondere der Fleisch- und Fettbewirtschaftung. In diesem
Schreiben wird mitgeteilt, daß der Abbau der
Zwangswirtschaft in jeder Weise gefördert und auf manchen
Gebieten der Ernährungswirtschaft bereits beendet
oder weit vorgeschritten ist. Allerdings müsse hierbei
ein gerechter Ausgleich der Interessen der
verschiedenen Bevölkerungskreise stattfinden.
Es steht zu erwarten, daß die Vieh- und
Fleischbewirtschaftung noch im Laufe dieses Jahres
aufgehoben wird.
VIII d) Die Versammlung nimmt Kenntnis davon,
daß der bisherige Kutscher des städt.
Fuhrparks Johann Merten aus dem Dienste der
Stadt Montabaur ausgeschieden und an dessen
Stelle der Kutscher Johann Schröder von hier getreten
ist. Der Kutscher soll nach Möglichkeit in der Nähe des Stalles wohnen.
VIII e) Der Antrag des suspendierten Bürgermeisters
Reis auf Auszahlung der Hälfte der
Teuerungs- und Kinderzulagen neben der Hälfte des
Gehalts und des Wohnungsgeldes wird gemäß dem
Vorschlag des Magistrats von der Stadtverordneten-
Versammlung abgelehnt.
VIII f) Der Beschluß der städt. Körperschaften
vom 23. Dezember 1919 bzw. vom 17. März 1920
betr. die Erhebung von Zuschlägen zur Grunder-
werbsteuer wird auf Grund des Gesetzes vom
7. Mai 1920 dahin ergänzt, daß der Zuschlag
der Stadt Montabaur am 1. April 1920 ab bis
auf Weiteres 1/2 vom Grundwert beträgt.
einem Antwortschreiben des Herrn Reichsministers für
Ernährung und Landwirtschaft auf die in der
Stadtverordnetensitzung vom 20. Juli 1920 gefaßte
Resolution betr. Aufhebung der Zwangswirtschaft,
insbesondere der Fleisch- und Fettbewirtschaftung. In diesem
Schreiben wird mitgeteilt, daß der Abbau der
Zwangswirtschaft in jeder Weise gefördert und auf manchen
Gebieten der Ernährungswirtschaft bereits beendet
oder weit vorgeschritten ist. Allerdings müsse hierbei
ein gerechter Ausgleich der Interessen der
verschiedenen Bevölkerungskreise stattfinden.
Es steht zu erwarten, daß die Vieh- und
Fleischbewirtschaftung noch im Laufe dieses Jahres
aufgehoben wird.
VIII d) Die Versammlung nimmt Kenntnis davon,
daß der bisherige Kutscher des städt.
Fuhrparks Johann Merten aus dem Dienste der
Stadt Montabaur ausgeschieden und an dessen
Stelle der Kutscher Johann Schröder von hier getreten
ist. Der Kutscher soll nach Möglichkeit in der Nähe des Stalles wohnen.
VIII e) Der Antrag des suspendierten Bürgermeisters
Reis auf Auszahlung der Hälfte der
Teuerungs- und Kinderzulagen neben der Hälfte des
Gehalts und des Wohnungsgeldes wird gemäß dem
Vorschlag des Magistrats von der Stadtverordneten-
Versammlung abgelehnt.
VIII f) Der Beschluß der städt. Körperschaften
vom 23. Dezember 1919 bzw. vom 17. März 1920
betr. die Erhebung von Zuschlägen zur Grunder-
werbsteuer wird auf Grund des Gesetzes vom
7. Mai 1920 dahin ergänzt, daß der Zuschlag
der Stadt Montabaur am 1. April 1920 ab bis
auf Weiteres 1/2 vom Grundwert beträgt.

