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Nassauischen Wirtschaftsverbandes vom 17.8.1920 bzw.
des Teiltarifvertrages für die Angestellten bei
den Reichs- und preußischen Staatsverwaltungen von
4. Juni 1920 festzusetzen. Hiernach setzt
sich die Besoldung aus Grundvergütung, Ortszuschlag,
Kinderzuschlägen und Teuerungszuschlägen
zusammen.
Die einzelnen Angestellten werden je nach
ihrer Dienstleistung wie folgt eingereiht:
Bautechniker Löwenguth und Betriebsleiter Seepe in Ver-
gütungsgruppe IV
Betriebsleiter Knögel sowie die Gehilfen Burg,
Hartenbruch, Helm, Hübinger, Kunst,
Müller, Bach, Gerber und Buchhalterin Weinand
in Gruppe III
Lagerverwalter Kratz in Gruppe II
Stadtdiener Dommermuth in Gruppe I
Die bisherige Besoldung des Hilfsarbeiters Eve
von 2.400,- Mark jährlich wird seinen Leistungen
entsprechend als angemessen betrachtet.
VIII. Mitteilungen
a) Die Versammlung nimmt Kenntnis von
einem Schreiben des Vereins für Nassauische Altertumskunde
und Geschichtsforschung in Wiesbaden, wonach
dieser einen freiwilligen Beitrag fordert. Da die
Stadt bereits Mitglied des Vereins ist und einen
jährlichen Beitrag zahlt, hat der Magistrat die
Zahlung eines weiteren Beitrags abgelehnt. Die
Versammlung schließt sich diesem Beschlusse an.
VIII b) Der Versammlung wird ein Schreiben des
Zentralkomitees der Vereine vom Roten Kreuz, Ab-
teilung Gefangenenfürsorge, zur Kenntnis gegeben
des Teiltarifvertrages für die Angestellten bei
den Reichs- und preußischen Staatsverwaltungen von
4. Juni 1920 festzusetzen. Hiernach setzt
sich die Besoldung aus Grundvergütung, Ortszuschlag,
Kinderzuschlägen und Teuerungszuschlägen
zusammen.
Die einzelnen Angestellten werden je nach
ihrer Dienstleistung wie folgt eingereiht:
Bautechniker Löwenguth und Betriebsleiter Seepe in Ver-
gütungsgruppe IV
Betriebsleiter Knögel sowie die Gehilfen Burg,
Hartenbruch, Helm, Hübinger, Kunst,
Müller, Bach, Gerber und Buchhalterin Weinand
in Gruppe III
Lagerverwalter Kratz in Gruppe II
Stadtdiener Dommermuth in Gruppe I
Die bisherige Besoldung des Hilfsarbeiters Eve
von 2.400,- Mark jährlich wird seinen Leistungen
entsprechend als angemessen betrachtet.
VIII. Mitteilungen
a) Die Versammlung nimmt Kenntnis von
einem Schreiben des Vereins für Nassauische Altertumskunde
und Geschichtsforschung in Wiesbaden, wonach
dieser einen freiwilligen Beitrag fordert. Da die
Stadt bereits Mitglied des Vereins ist und einen
jährlichen Beitrag zahlt, hat der Magistrat die
Zahlung eines weiteren Beitrags abgelehnt. Die
Versammlung schließt sich diesem Beschlusse an.
VIII b) Der Versammlung wird ein Schreiben des
Zentralkomitees der Vereine vom Roten Kreuz, Ab-
teilung Gefangenenfürsorge, zur Kenntnis gegeben

