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lung schließt sich diesem Beschlusse an, und betont,
daß im Interesse der Landwirtschaft auch diese
Schule unterstützt werden müsse.
V. Mitteilungen
a) Ein Bürger hat Zweifel in das richtige
Wiegen der Stadtwaage gesetzt. Die Prüfung der
Waage hat jedoch ergeben, dass die Bedenken unbe-
gründet sind und die Waage in Ordnung ist.
Nach Mitteilung des Magistrats soll in
diesem Herbst eine Nacheichung der Waage vor-
genommen werden.
b.) Nach dem Vorschlag des Magistrats
und der Beleuchtungskommission beschließt die
Versammlung, außer den durch Stadtv. Beschl.
vom 20. 7.1920 bewilligten Instandsetzungen der
Akkumulatorenbatterie des Elektr. Werkes die
pos. Platten bei weiteren 20 Elementen (Nr. 27
bis 47) und bei 4 Elementen die neg. Voll-
und Endplatten zu erneuen. Im Übrigen
sollen neg. Platten nicht ausgewechselt werden.
Die schriftlichen und mündlichen Verhandlungen
mit der Akkumulatorenfabrik H. G. in
Frankf. a. M. haben die Notwendigkeit dieser
Instandsetzungen ergeben.
Da der Schaden auf die außergewöhn-
liche Inanspruchnahme der Batterie durch die Be-
setzung zurückzuführen ist, soll er an maß-
gebender Stelle als Besatzungsschaden angemel-
det werden.
c) Die Ausführung der Holzarbeiten zum
Umbau, des alten Leichenwagens der Stadt ist
dem Wagnermeister Johann Wiesemann von hier
daß im Interesse der Landwirtschaft auch diese
Schule unterstützt werden müsse.
V. Mitteilungen
a) Ein Bürger hat Zweifel in das richtige
Wiegen der Stadtwaage gesetzt. Die Prüfung der
Waage hat jedoch ergeben, dass die Bedenken unbe-
gründet sind und die Waage in Ordnung ist.
Nach Mitteilung des Magistrats soll in
diesem Herbst eine Nacheichung der Waage vor-
genommen werden.
b.) Nach dem Vorschlag des Magistrats
und der Beleuchtungskommission beschließt die
Versammlung, außer den durch Stadtv. Beschl.
vom 20. 7.1920 bewilligten Instandsetzungen der
Akkumulatorenbatterie des Elektr. Werkes die
pos. Platten bei weiteren 20 Elementen (Nr. 27
bis 47) und bei 4 Elementen die neg. Voll-
und Endplatten zu erneuen. Im Übrigen
sollen neg. Platten nicht ausgewechselt werden.
Die schriftlichen und mündlichen Verhandlungen
mit der Akkumulatorenfabrik H. G. in
Frankf. a. M. haben die Notwendigkeit dieser
Instandsetzungen ergeben.
Da der Schaden auf die außergewöhn-
liche Inanspruchnahme der Batterie durch die Be-
setzung zurückzuführen ist, soll er an maß-
gebender Stelle als Besatzungsschaden angemel-
det werden.
c) Die Ausführung der Holzarbeiten zum
Umbau, des alten Leichenwagens der Stadt ist
dem Wagnermeister Johann Wiesemann von hier

