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wirken, daß Herr Bürgermeister Reis die von ihm niedergelegte Leitung, des Lebensmittelamtes wieder übernehme und in der weiter die Bitte ausgesprochen wird, der Herr Regierungspräsident möge dahin wirken, daß das gegen Herrn Bürgermeister Reis eingeleitete Disziplinarverfahren insoweit eingestellt werde, als es angebliche Übertretungen der kriegswirtschaftlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Lebensmitteln zum Gegenstand habe. Nach den bestimmten Ausführungen verschiedener Bürger nimmt die Stadtveordnetenversammlung es als erwiesen an;
1) daß die Bittschrift mit Wissen, des Bürgermeisters von einem seiner Untergebenen zwecks Sammlung von Unterschriften bei den Bürgern und Bürgerinnen der Stadt umhergetragen worden ist,
2) daß eine Reihe von Unterzeichnern der Eingabe über deren Inhalt von dem betreffenden städtischen Arbeiter insofern unrichtig belehrt worden sind, als ihnen nur gesagt worden ist,
es handele sich darum, im Interesse der Lebensmittelversorgung der Stadt dahin zu wirken,daß Herr Bürgermeister Reis die Leitung des Lebensmittelamtes wieder übernehme, daß den betreffenden Bürgern aber verschwiegen worden ist, daß die Eingabe gleichzeitig eine
Einwirkung auf das schwebende Disziplinarverfahren herbeizuführen bezweckt.
Die Stadtverordnetenversammlung erklärt, daß im Interesse der Stadt eine ordnungsmäßige Durchführung des Disziplinarverfahrens notwendig erscheint."
1) daß die Bittschrift mit Wissen, des Bürgermeisters von einem seiner Untergebenen zwecks Sammlung von Unterschriften bei den Bürgern und Bürgerinnen der Stadt umhergetragen worden ist,
2) daß eine Reihe von Unterzeichnern der Eingabe über deren Inhalt von dem betreffenden städtischen Arbeiter insofern unrichtig belehrt worden sind, als ihnen nur gesagt worden ist,
es handele sich darum, im Interesse der Lebensmittelversorgung der Stadt dahin zu wirken,daß Herr Bürgermeister Reis die Leitung des Lebensmittelamtes wieder übernehme, daß den betreffenden Bürgern aber verschwiegen worden ist, daß die Eingabe gleichzeitig eine
Einwirkung auf das schwebende Disziplinarverfahren herbeizuführen bezweckt.
Die Stadtverordnetenversammlung erklärt, daß im Interesse der Stadt eine ordnungsmäßige Durchführung des Disziplinarverfahrens notwendig erscheint."

