76
Niederlegung der Leitung des Lebensmittelamtes durch Herrn Bürgermeister Reis. Nach Mitteilung des Herrn Bürgermeisters hat er die Leitung des Lebensmittelamts niedergelegt, weil in dem gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahren ihm nach seiner Angabe auch zum Vorwurf gemacht ist, daß er unter Verletzung kriegswirtschaftlicher Bestimmungen zur Versorgung der städtischen Bevölkerung Lebensmittel eingekauft habe. Trotz mehrfacher Aufforderung gibt Herr Bürgermeister Reis keine nähere Aufklärung, sondern verweist die Versammlung auf die in Händen der Regierung befindlichen Akten. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt darauf, den Herrn Regierungspräsidenten zu bitten ihr zu Händen des Stadtverordnetenvorstehers die Disziplinarakten offen zu legen, um sie im Interesse der Stadt der Versammlung die Möglichkeit zu geben, festzustellen in wieweit das Disziplinarverfahren durch Herrn Bürgermeister Reis bewirkte Einkäufe zum Gegenstand
hat, die lediglich die bessere Versorgung der Bürgerschaft mit Lebensmitteln bezweckten.
In der Versammlung wurde der Meinung Ausdruck gegeben, daß ein Bürgermeister schwerlich deshalb, noch dazu im Disziplinarwege, bestraft werden könne, weil er für die Bürgerschaft wenn auch unter Übertretung einiger kriegswirtschaftlicher Bestimmungen Lebensmittel besorgt habe.
Die Versammlung spricht sich mit aller Entschiedenheit dahin aus, daß es unbedingte Pflicht des Bürgermeisters sei, die Leitung des Lebendmittelamtes zu behalten. In der Aussprache wurde hervorgehoben, daß auch der Magistrat wiederholt dem Bürgermeister gegenüber diese Auffassung vertreten habe. Auch wurde hervorgehoben, daß die Versammlung jeden Beamten unbedingt decken
hat, die lediglich die bessere Versorgung der Bürgerschaft mit Lebensmitteln bezweckten.
In der Versammlung wurde der Meinung Ausdruck gegeben, daß ein Bürgermeister schwerlich deshalb, noch dazu im Disziplinarwege, bestraft werden könne, weil er für die Bürgerschaft wenn auch unter Übertretung einiger kriegswirtschaftlicher Bestimmungen Lebensmittel besorgt habe.
Die Versammlung spricht sich mit aller Entschiedenheit dahin aus, daß es unbedingte Pflicht des Bürgermeisters sei, die Leitung des Lebendmittelamtes zu behalten. In der Aussprache wurde hervorgehoben, daß auch der Magistrat wiederholt dem Bürgermeister gegenüber diese Auffassung vertreten habe. Auch wurde hervorgehoben, daß die Versammlung jeden Beamten unbedingt decken

