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Volkes einstimmig gegen die Veranstaltung des Markenballes aus und empfiehlt der Polizeiverwaltung, Anträgen zur Veranstaltung von Maskenbällen und Kappensitzungen nicht stattzugeben.
c) Der Antrag des hiesigen Turnvereins auf unentgeltliche Benutzung der Städt..Turnhalle unter Benutzung seiner eigenen Turngeräte
wird genehmigt. Für Reinigung und Licht hat der Verein selbst zu sorgen.
d) Auf eine Anfrage einiger Bewohner der hiesigen Burgstraße über die bereits beantragte Instandsetzung dieser Straße
wird festgestellt, daß laut Beschluß des Magistrats von 11.12.1919 ein Kostenanschlag hier über der Stadtv. Versammlung zur Beschlußfassung vorgelegt werden soll, dieser aber noch nicht aufgestellt werden konnte, da eine Anfrage über
den Preis der zu beschaffenden Materialien noch unbeantwortet ist. Hierzu wurde von Herrn Stadtverordneten Burg mitgeteilt, daß die Straße fast unpassierbar sei und sofort mit der Instandsetzung, evtl. mit einer provisorischen, begonnen werden müsse. Man einigte sich dahin, die Straße nicht provisorisch sondern nach der beabsichtigten Art in Stand zu setzen. Mit der Ausführung soll baldmöglichst begonnen werden.
e) Gemäß Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 2. 1.1920, wonach die Volksschule in Montabaur ab. 1.4.1919 als eine mit 6 aufsteigenden Klassen anerkannt ist, beschließt die Versammlung, dem Herrn Hauptlehrer Stillger die hiernach zuständige Amtszulage von jährl. 7oo,- M. sowie die erhöhte Mietsentschädigung ab 1.4.1919 zu bewilligen.
f) Von Herrn Magistratsschöffen Germann
c) Der Antrag des hiesigen Turnvereins auf unentgeltliche Benutzung der Städt..Turnhalle unter Benutzung seiner eigenen Turngeräte
wird genehmigt. Für Reinigung und Licht hat der Verein selbst zu sorgen.
d) Auf eine Anfrage einiger Bewohner der hiesigen Burgstraße über die bereits beantragte Instandsetzung dieser Straße
wird festgestellt, daß laut Beschluß des Magistrats von 11.12.1919 ein Kostenanschlag hier über der Stadtv. Versammlung zur Beschlußfassung vorgelegt werden soll, dieser aber noch nicht aufgestellt werden konnte, da eine Anfrage über
den Preis der zu beschaffenden Materialien noch unbeantwortet ist. Hierzu wurde von Herrn Stadtverordneten Burg mitgeteilt, daß die Straße fast unpassierbar sei und sofort mit der Instandsetzung, evtl. mit einer provisorischen, begonnen werden müsse. Man einigte sich dahin, die Straße nicht provisorisch sondern nach der beabsichtigten Art in Stand zu setzen. Mit der Ausführung soll baldmöglichst begonnen werden.
e) Gemäß Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 2. 1.1920, wonach die Volksschule in Montabaur ab. 1.4.1919 als eine mit 6 aufsteigenden Klassen anerkannt ist, beschließt die Versammlung, dem Herrn Hauptlehrer Stillger die hiernach zuständige Amtszulage von jährl. 7oo,- M. sowie die erhöhte Mietsentschädigung ab 1.4.1919 zu bewilligen.
f) Von Herrn Magistratsschöffen Germann

