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der Veranlagung durch das Reich zu Grunde liegenden Betrages erhebt.
VIII. Erhöhung des Pflegesatzes für die im Brüderhaus und Hospital untergebrachten Ortsarmen
Die Versammlung beschließt, mit Rücksicht auf die herrschende Teuerung den bisherigen Pflegesatz von 2,30 Mark für die im Brüderhaus und Hospital untergebrachten Ortsarmen ab 1.1.1920 auf 3,30 Mark täglich zu erhöhen.
IX. Besetzung der Flurhüter- und II. Polizeiwachtmeisterstelle
Die Versammlung beschließt, dem bisherigen Maschinenmeister des Elektr. Werkes Johannes Müller, welcher seinen Dienst im El. Werk infolge Kriegsbeschädigung nicht mehr ausüben kann, die Stelle des Flurhüters und II. Polizeiwachtmeisters probeweise auf 1 Jahr zu übertragen. Nach Mitteilung des Magistrats ist diese Stelle schon vor etwa einem Jahre durch Verfügung der Regierung zwangsweise in den städtischen Etat eingesetzt worden und muß besetzt werden.
X. Gehaltsregulierung der städtischen Beamten, Angestellten und Arbeiter
Herr Dr. Teves referiert über den vorliegenden diesbezüglichen Antrag des Beamten- und Angestelltenausschusses. Von dem Grundsatz geleitet, daß die Gemeindebeamten dieselben Arbeiten, sehr oft noch mehr leisten müssen als die Staatsbeamten, verlangten diese Gleichstellung mit den entsprechenden Gruppen der Staatsbeamten
VIII. Erhöhung des Pflegesatzes für die im Brüderhaus und Hospital untergebrachten Ortsarmen
Die Versammlung beschließt, mit Rücksicht auf die herrschende Teuerung den bisherigen Pflegesatz von 2,30 Mark für die im Brüderhaus und Hospital untergebrachten Ortsarmen ab 1.1.1920 auf 3,30 Mark täglich zu erhöhen.
IX. Besetzung der Flurhüter- und II. Polizeiwachtmeisterstelle
Die Versammlung beschließt, dem bisherigen Maschinenmeister des Elektr. Werkes Johannes Müller, welcher seinen Dienst im El. Werk infolge Kriegsbeschädigung nicht mehr ausüben kann, die Stelle des Flurhüters und II. Polizeiwachtmeisters probeweise auf 1 Jahr zu übertragen. Nach Mitteilung des Magistrats ist diese Stelle schon vor etwa einem Jahre durch Verfügung der Regierung zwangsweise in den städtischen Etat eingesetzt worden und muß besetzt werden.
X. Gehaltsregulierung der städtischen Beamten, Angestellten und Arbeiter
Herr Dr. Teves referiert über den vorliegenden diesbezüglichen Antrag des Beamten- und Angestelltenausschusses. Von dem Grundsatz geleitet, daß die Gemeindebeamten dieselben Arbeiten, sehr oft noch mehr leisten müssen als die Staatsbeamten, verlangten diese Gleichstellung mit den entsprechenden Gruppen der Staatsbeamten

