Flurhüter
1.200 Mark alle 2 Jahre steigend um 100 Mark bis 1.500 Mark. Wohnungsgeld 250 Mark, oder freie Dienstwohnung, in gleichem pensionsfähigen Wert.
1.200 Mark alle 2 Jahre steigend um 100 Mark bis 1.500 Mark. Wohnungsgeld 250 Mark, oder freie Dienstwohnung, in gleichem pensionsfähigen Wert.
B. Lohnangestellte
Stadtdiener und Akquiseaufseher
Für Reinigung der Büros sollen ab 1. April 1919, 500 Mark jährlich gezahlt werden.
Für Reinigung der Büros sollen ab 1. April 1919, 500 Mark jährlich gezahlt werden.
Rohrmeister
Für Leitung des Wasserwerkes
1.925 Mark
Für Hilfe beim Elektrizitätswerk
0.575 Mark
2.500 Mark.
2.500 Mark.
Der zeitige Stelleninhaber erhält dieses ab 1. April 1919.
Bautechniker bezw. Bauaufseher
1800 Mark
Registratur und Kassengehilfe
Bautechniker bezw. Bauaufseher
1800 Mark
Registratur und Kassengehilfe
Ab 1. April 1919
1000 Mark
Hilfsschreiber bei der Stadtkasse
Ab 1. April 1919
600 Mark
Bürogehilfen
720 – 1.440 Mark nach Bestimmung des Magistrats. Die jetzigen Stelleninhaber Sack, Lieser, Hübinger und Burg je 1.440 Mark.
Polizeinachtwächter
900 Mark (20.2.18)
Schuldiener
115 Mark
Handarbeitslehrerin:
450 Mark.

