Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1915-1919
Entstehung
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Normal-Besoldungs-Etat
für die Gemeindebeamten der Stadt Montabaur
 
A. Pensionsberechtigte Beamte
Bürgermeister:
Neben der bereits durch Stadtverordneten Beschluß vom 9.5.17 und Beschluß des Bezirkssausschusses vom 24.5.17 genehmigten persönlichen pensionsberechtigten Zulage erhält der Bürgermeister:
4.000 Mark, alle 2 Jahre steigend um 250 Mark bis 6.000 Mark
Das Gehalt soll betragen:
Am 1. April 1919
4.250 Mark
Am 1. April 1920
4.500 Mark
Wohnungsgeld
0.720 Mark
Pensionsber. Zulage
0.300 Mark
Im Etatsjahr 1919 erhält der Bürgermeister außerdem eine nichtpensionsfähige Zulage von
 

0.150 Mark.
 
Sekretär und Stadtrechner
2.100 Mark, steigend alle 3 Jahre um 300 Mark bis 4.200 Mark. Höchstgehalt erreichbar also in 21 Jahren. Wohnungseld 450 M. Der zeitige Stelleninhaber der Sekretärstelle soll ab 1. April 1919 das Höchstgehalt erhalten.
Derzeitige Stelleninhaber der Stadtrechnerstelle soll
ab 1. April 1919
2400 Mark
ab 1. April 1921
2700 Mark Grundgehalt erhalten.
 
Assistent
1.800 Mark, steigend alle 3 Jahre um 250 Mark bis 3.300 Mark. Wohnungsgeld 450 Mark. Derzeitige Stelleninhaber soll ab 1. April 1919 das Anfangsgehalt erhalten.

Polizeisergeant
1.200 Mark, alle 2 Jahre steigend um 100 Mark bis 1.800 Mark. Wohnungsgeld 250 Mark oder freie Dienstwohnung, in gleichem pensionsfähigen Werte. Nichtpensionsfähiges Kleidergeld jährlich 100 Mark, der jetzige Stelleninhaber soll ab 1. April 1919 das Höchstgehalt erhalten. Dazu Brand u. Licht im nichtpensionsfähigen Werte von 150 M.