136
III. Mitteilungen
a. Herr Dr. Teves referiert bezüglich der neu vorzunehmenden Gemeindewahlen und beantragt zur diesbezügl. Besprechung und Beschlußfassung die Dringlichkeit, welche einst. genehmigt wird.
Die Stadtverordneten Versammlung erkennt die Verordnung der Preuß. Regierung, wonach die gegenwärtigen Gemeindevertretungen aufgelöst werden und spätestens bis zum 2. März 1919 Neuwahlen vorzunehmen sind, als rechtsverbindlich nicht an, da ausschließlich die preuß. Landesversammlung zur Regelung der Frage des Gemeindewahlrechts berufen ist. Die Stadtverordneten Versammlung protestiert deshalb auf das Entschiedendste gegen das Vorgehen der preuß. Regierung, beschließt jedoch alle Vorbereitungen zu treffen, die zur Durchführung der Neuwahlen notwendig sind.
Aus diesem Grunde spricht sich die Versammlung einstimmig dafür aus, daß als Wahltermin Sonntag, den 2. März 1919 zweckmäßig festgesetzt wird. Sie beschließt ferner die Bildung des Wahlvorstandes gemäß §6 II. des Gesetzes vom 30.6.1900 und wählt demgemäß 2 Beisitzer und 2 Stellvertreter für diesen Vorstand.
Gewählt werden:
Als Beisitzer die Herren Studienrat Maßfeller und Rentner Wilhelm Hübinger, als Stellvertreter die Herren Willy Kalb, Buchhändler und Adam Feigen, Kaufmann.
b. Nach Mitteilung des Herrn Landrats sollen auf Anregung des Reichsstädtebundes in die Demobilmachungsausschüsse auch Vertreter der
a. Herr Dr. Teves referiert bezüglich der neu vorzunehmenden Gemeindewahlen und beantragt zur diesbezügl. Besprechung und Beschlußfassung die Dringlichkeit, welche einst. genehmigt wird.
Die Stadtverordneten Versammlung erkennt die Verordnung der Preuß. Regierung, wonach die gegenwärtigen Gemeindevertretungen aufgelöst werden und spätestens bis zum 2. März 1919 Neuwahlen vorzunehmen sind, als rechtsverbindlich nicht an, da ausschließlich die preuß. Landesversammlung zur Regelung der Frage des Gemeindewahlrechts berufen ist. Die Stadtverordneten Versammlung protestiert deshalb auf das Entschiedendste gegen das Vorgehen der preuß. Regierung, beschließt jedoch alle Vorbereitungen zu treffen, die zur Durchführung der Neuwahlen notwendig sind.
Aus diesem Grunde spricht sich die Versammlung einstimmig dafür aus, daß als Wahltermin Sonntag, den 2. März 1919 zweckmäßig festgesetzt wird. Sie beschließt ferner die Bildung des Wahlvorstandes gemäß §6 II. des Gesetzes vom 30.6.1900 und wählt demgemäß 2 Beisitzer und 2 Stellvertreter für diesen Vorstand.
Gewählt werden:
Als Beisitzer die Herren Studienrat Maßfeller und Rentner Wilhelm Hübinger, als Stellvertreter die Herren Willy Kalb, Buchhändler und Adam Feigen, Kaufmann.
b. Nach Mitteilung des Herrn Landrats sollen auf Anregung des Reichsstädtebundes in die Demobilmachungsausschüsse auch Vertreter der

