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Der Magistrat hat sich der Annahme der Stiftung des Herrn Fabrikanten Heinrich Volkmann hier aus einem Vergleich im Betrage von 2.000 Mark für den Fonds der Hinterbliebenen der im Kriege gefallenen Montabaurer einverstanden erklärt.
Die Versammlung stimmt auf Vortrag des Herrn Bürgermeisters der Annahme dieser Stiftung unter dem Ausdruck des Dankes einstimmig zu.
II. Genehmigung zum Anschluß des Fabrik Neubaus des Herrn Olig an die Überlandzentrale unter noch festzusetzenden Bedingungen
Herr Bürgermeister Reis gibt bekannt, daß die Firma Westerwälder Eisengießerei und Maschinenfabrik Jos. Olig hier beabsichtigt, sich an die Überlandzentrale anzuschließen.
Der Magistrat und die Beleuchtungskommission haben beschlossen, der genannten Firma keine Schwierigkeiten zu machen, um dieselbe aber evtl. von der Stadt aus beliefern zu können, den Strom von der Überlandzentrale zu kaufen, und an Olig weiterzuverkaufen, von der Überlandzentrale aber zu fordern, die von ihr angebotenen Bedingungen auch dann anzuerkennen, wenn zwischen der Stadtgemeinde und ihr kein Energielieferungsvertrag zustande kommt.
Die Überlandzentrale will nämlich am Ende eines jeden Kalenderjahres einen Betrag von 1 ½ % der Jahreseinnahme aus der Energielieferung an Olig an die Stadtkasse zahlen und verpflichtet sich ferner, dies zur Versorgung der Olig’schen Fabrik vorgesehenen Transformatorengebäude so zu bemessen, daß die Unterbringung
Die Versammlung stimmt auf Vortrag des Herrn Bürgermeisters der Annahme dieser Stiftung unter dem Ausdruck des Dankes einstimmig zu.
II. Genehmigung zum Anschluß des Fabrik Neubaus des Herrn Olig an die Überlandzentrale unter noch festzusetzenden Bedingungen
Herr Bürgermeister Reis gibt bekannt, daß die Firma Westerwälder Eisengießerei und Maschinenfabrik Jos. Olig hier beabsichtigt, sich an die Überlandzentrale anzuschließen.
Der Magistrat und die Beleuchtungskommission haben beschlossen, der genannten Firma keine Schwierigkeiten zu machen, um dieselbe aber evtl. von der Stadt aus beliefern zu können, den Strom von der Überlandzentrale zu kaufen, und an Olig weiterzuverkaufen, von der Überlandzentrale aber zu fordern, die von ihr angebotenen Bedingungen auch dann anzuerkennen, wenn zwischen der Stadtgemeinde und ihr kein Energielieferungsvertrag zustande kommt.
Die Überlandzentrale will nämlich am Ende eines jeden Kalenderjahres einen Betrag von 1 ½ % der Jahreseinnahme aus der Energielieferung an Olig an die Stadtkasse zahlen und verpflichtet sich ferner, dies zur Versorgung der Olig’schen Fabrik vorgesehenen Transformatorengebäude so zu bemessen, daß die Unterbringung

