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Montabaur, den 5. Dezember 1917
Nachdem die auf dem 28. November 1917 anberaumte Stadtverordneten Versammlung nicht beschlußfähig gewesen ist, ist eine neue Sitzung auf heute anberaumt und in der Einladung gemäß §45 der Städteordnung darauf hingewiesen, daß für beide Punkte der Tagesordnung die Versammlung beschlußfähig ist, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Stadtverordneten.
Anwesend sind die Herren:
Eisel, Hübinger, Jung, Lenaif, Leuthner, Löb, Maßfeller, Philippi, Schmidt, Steinebach und Vollmar.
Entschuldigt sind die Herren Bahl, Fries, Gaul, Kalb, Olig und Sack.
Der Magistrat ist vertreten durch die Herren Bürgermeister Reis, Schöffen Buse und Flügel.
Vorsitzender: Der Stadtverordneten Vorsteher Professor Maßfeller,
Protokollführer: Stadtsekretär Blaum
Nach Eröffnung der Sitzung wird zunächst das Protokoll der letzten Sitzung verlesen, genehmigt und unterschriftlich vollzogen, sodann teilt Herr Leuthner mit, daß ihm bezügl. der Vermittelungsgebühr und der Druschprämie die Unterlagen noch nicht zugegangen seien, worüber nachdem Herr Bürgermeister Reis die Sache inzwischen selbst erledigt hat, eine kleine Auseinandersetzung stattfindet.
Hierauf folgt folgende Tagesordnung zur Erledigung.
I. Annahme einer Stiftung
Anwesend sind die Herren:
Eisel, Hübinger, Jung, Lenaif, Leuthner, Löb, Maßfeller, Philippi, Schmidt, Steinebach und Vollmar.
Entschuldigt sind die Herren Bahl, Fries, Gaul, Kalb, Olig und Sack.
Der Magistrat ist vertreten durch die Herren Bürgermeister Reis, Schöffen Buse und Flügel.
Vorsitzender: Der Stadtverordneten Vorsteher Professor Maßfeller,
Protokollführer: Stadtsekretär Blaum
Nach Eröffnung der Sitzung wird zunächst das Protokoll der letzten Sitzung verlesen, genehmigt und unterschriftlich vollzogen, sodann teilt Herr Leuthner mit, daß ihm bezügl. der Vermittelungsgebühr und der Druschprämie die Unterlagen noch nicht zugegangen seien, worüber nachdem Herr Bürgermeister Reis die Sache inzwischen selbst erledigt hat, eine kleine Auseinandersetzung stattfindet.
Hierauf folgt folgende Tagesordnung zur Erledigung.
I. Annahme einer Stiftung

