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Der Herr Vorsitzende gibt einen kurzen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben, insbesondere der Haupttitel, worauf die Versammlung die Rechnung dem Magistratsbeschlusse entsprechend ebenfalls festsetzt und dem Stadtrechner Entlastung erteilt.
II. Vertretung eines Volksschullehrers
Der Magistrat hat den Antrag des Herrn Kreisschulinspektors Hölscher hier, die Vertretung des erkrankten Hauptschullehrers Stillger der Lehrerin Fräulein Sauerborn von hier gegen eine Entschädigung von 93 Mk pro Monat zu übertragen, genehmigt.
Auf kurzen Bericht des Herrn Bürgermeisters wird dem Magistratsbeschluß einstimmig zugestimmt.
III. Vertretung des Stadtrechners
Nach Mitteilung des Herrn Bürgermeisters ist der Stadtrechner Hartenfels kriegsverwendungsfähig gemustert und laut Schreiben des Kgl. Bezirkskommandos bzw. des Herrn Zivil Vorsitzenden der Ersatz Kommission hier eine weitere Zurückstellung desselben nicht mehr zu erwarten. Eine Stellvertretung wird deshalb demnächst notwendig werden.
Auf Vorschlag des Herrn Leuthner bewilligt die Versammlung hierfür einstimmig ein Gehalt von 150 Mk pro Monat und beschließt die Stelle öffentlich auszuschreiben.
IV. Gehaltsregelung eines Kanzlisten
Der Magistrat hat das Gesuch des Kanzlisten Sack um Erhöhung seines Diensteinkommens wie folgt genehmigt: Ab 1. April 1917 Anfangsgehalt 960 M
II. Vertretung eines Volksschullehrers
Der Magistrat hat den Antrag des Herrn Kreisschulinspektors Hölscher hier, die Vertretung des erkrankten Hauptschullehrers Stillger der Lehrerin Fräulein Sauerborn von hier gegen eine Entschädigung von 93 Mk pro Monat zu übertragen, genehmigt.
Auf kurzen Bericht des Herrn Bürgermeisters wird dem Magistratsbeschluß einstimmig zugestimmt.
III. Vertretung des Stadtrechners
Nach Mitteilung des Herrn Bürgermeisters ist der Stadtrechner Hartenfels kriegsverwendungsfähig gemustert und laut Schreiben des Kgl. Bezirkskommandos bzw. des Herrn Zivil Vorsitzenden der Ersatz Kommission hier eine weitere Zurückstellung desselben nicht mehr zu erwarten. Eine Stellvertretung wird deshalb demnächst notwendig werden.
Auf Vorschlag des Herrn Leuthner bewilligt die Versammlung hierfür einstimmig ein Gehalt von 150 Mk pro Monat und beschließt die Stelle öffentlich auszuschreiben.
IV. Gehaltsregelung eines Kanzlisten
Der Magistrat hat das Gesuch des Kanzlisten Sack um Erhöhung seines Diensteinkommens wie folgt genehmigt: Ab 1. April 1917 Anfangsgehalt 960 M

