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die Beschwerde an den Regierungs Präsidenten in Wiesbaden offen.“
Nach kurzen Erläuterungen des Herrn Vorsitzenden erteilt die Versammlung unter Aufhebung ihres Beschlusses vom 12 März l. J. hierzu einstimmig ihre Genehmigung.
II. Benutzung des Jugendspielplatzes
Herr Kreisschulinspektor, Seminar-Direktor Hölscher hier hat in der Voraussetzung, daß der Jugendspielplatz den Schülern und Schülerinnen der Volksschule und Selekta in Zukunft nicht mehr zur Verfügung steht, bei dem Magistrat die Beschaffung eines anderen geeigneten Spielplatzes für die genannten Schulen beantragt. Der Platz an der Volksschule ist unzureichend, auch nach seiner Lage nicht geeignet, während die Selekta einen Spielplatz überhaupt nicht besitzt.
Der Vorstand des Jugendspielvereins, mit welchem sich der Magistrat in Verbindung gesetzt hatte, hat hierauf beschlossen, den Kindern der Volksschule, einschließlich der Selekta, den Jugendspielplatz in der bisher gepflogenen Weise gegen Zahlung eines Jahresbeitrags von
100 Mark zur Benutzung einzuräumen, wenn die Schule als solche, unter Aufsicht der Lehrpersonen den Platz in Anspruch nimmt. Weitere Benutzung des Platzes kann wegen der damit verbundenen
Nach kurzen Erläuterungen des Herrn Vorsitzenden erteilt die Versammlung unter Aufhebung ihres Beschlusses vom 12 März l. J. hierzu einstimmig ihre Genehmigung.
II. Benutzung des Jugendspielplatzes
Herr Kreisschulinspektor, Seminar-Direktor Hölscher hier hat in der Voraussetzung, daß der Jugendspielplatz den Schülern und Schülerinnen der Volksschule und Selekta in Zukunft nicht mehr zur Verfügung steht, bei dem Magistrat die Beschaffung eines anderen geeigneten Spielplatzes für die genannten Schulen beantragt. Der Platz an der Volksschule ist unzureichend, auch nach seiner Lage nicht geeignet, während die Selekta einen Spielplatz überhaupt nicht besitzt.
Der Vorstand des Jugendspielvereins, mit welchem sich der Magistrat in Verbindung gesetzt hatte, hat hierauf beschlossen, den Kindern der Volksschule, einschließlich der Selekta, den Jugendspielplatz in der bisher gepflogenen Weise gegen Zahlung eines Jahresbeitrags von
100 Mark zur Benutzung einzuräumen, wenn die Schule als solche, unter Aufsicht der Lehrpersonen den Platz in Anspruch nimmt. Weitere Benutzung des Platzes kann wegen der damit verbundenen

