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Es sprechen noch zur Sache die Herren Buse, Hübinger, u. der Herr Vorsitzende, worauf ein Antrag des Herrn Olig auf Schluß der Debatte einstimmig angenommen wird.
Hierauf wird der Magistratsbeschluß mit allen gegen 1 Stimme genehmigt.
II. Ortsstatut betr. die Anstellung der städtischen Beamten
Auf Schreiben des Herrn Landeshauptmanns vom 7.2.13, I B 126 hat der Magistrat
beschlossen:
„Dem Ortsstatut betr. die Anstellung der Beamten der Stadt Montabaur vom 28.6. 1900
im § 2 mit rückwirkender Kraft vom 1.1.13 ab zuzusetzen: "Der Assistent" und weiterhin:
Die Kündigung muß vom Vorhandensein eines wichtigen Grundes (vergl. § 626 des B. G. B)
abhängig gemacht werden und steht es dem Stelleninhaber zu, durch Anrufung einer
außerhalb der Kommune stehenden Instanz dieserhalb eine Nachprüfung zu erreichen.“
Nach kurzem Referat des Herrn Bürgermeisters und Befürwortung des Magistratsbeschlusses durch den Herrn Vorsitzenden, erteilt die Versammlung hierzu einstimmig ihre
Genehmigung.
Hierauf wird der Magistratsbeschluß mit allen gegen 1 Stimme genehmigt.
II. Ortsstatut betr. die Anstellung der städtischen Beamten
Auf Schreiben des Herrn Landeshauptmanns vom 7.2.13, I B 126 hat der Magistrat
beschlossen:
„Dem Ortsstatut betr. die Anstellung der Beamten der Stadt Montabaur vom 28.6. 1900
im § 2 mit rückwirkender Kraft vom 1.1.13 ab zuzusetzen: "Der Assistent" und weiterhin:
Die Kündigung muß vom Vorhandensein eines wichtigen Grundes (vergl. § 626 des B. G. B)
abhängig gemacht werden und steht es dem Stelleninhaber zu, durch Anrufung einer
außerhalb der Kommune stehenden Instanz dieserhalb eine Nachprüfung zu erreichen.“
Nach kurzem Referat des Herrn Bürgermeisters und Befürwortung des Magistratsbeschlusses durch den Herrn Vorsitzenden, erteilt die Versammlung hierzu einstimmig ihre
Genehmigung.

