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lebhaften Debatte wird schließlich in der heutigen Sitzung unter Aufhebung des Beschlusses vom 27. September 1911 das Statut auf dem ursprünglichen Beschlusse der Kommission mit einigen, auch formellen Abänderungen, einstimmig angenommen.
Hiernach besteht der Schulvorstand der Fortbildungsschule aus:
Hiernach besteht der Schulvorstand der Fortbildungsschule aus:
- dem jeweiligen Vorsitzenden des Lokal-Gewerbevereins als Vorsitzender,
- zwei Mitgliedern des Lokalgewerbevereins,
- dem jeweiligen Bürgermeister,
- einem Mitglied der Innung, welches nicht Mitglied des Gewerbevereins sein darf.
- einem Mitglied der Stadtverordneten-Versammlung, welcher Handwerker ist, und
- einem pädagogisch gebildeten Lehrer der Fortbildungsschule.
Das Schulgeld beträgt für Einheimische M. 2,50,
das Schulgeld beträgt für Auswärtige M. 3,50 für das Halbjahr.
IV. Verkauf eines Teiles von einem Gewannenweges an Schneidmühlbesitzer Adam Quirmbach hier.
Auf diesbezügliches Ansuchen hat der Magistrat sich mit dem Verkauf dieses Wegeteiles an Quirmbach,soweit dieser beiderseits Anlieger ist, einverstanden erklärt und den Kaufpreis auf 20 M.
das Schulgeld beträgt für Auswärtige M. 3,50 für das Halbjahr.
IV. Verkauf eines Teiles von einem Gewannenweges an Schneidmühlbesitzer Adam Quirmbach hier.
Auf diesbezügliches Ansuchen hat der Magistrat sich mit dem Verkauf dieses Wegeteiles an Quirmbach,soweit dieser beiderseits Anlieger ist, einverstanden erklärt und den Kaufpreis auf 20 M.

