29
ihr Amt eingeführt und nehmen nunmehr an der Sitzung teil.
III: Statut für die gewerbliche Fortbildungsschule
Der Herr Vorsitzender berichtet über die Vorgänge. Das Statut hat bereits am 27. September 1911 der Versammlung vorgelegen und ist in dieser Sitzung den Vorschlägen der hierzu gewählten Kommission entsprechend angenommen worden. Da der Vorstand des Lokal-Gewerbevereins hier den Magistrat ersucht hatte, diesem Beschlusse der Stadtverordneten-Versammlung die Genehmigung zu versagen, hat am 10. November d.J. in dieser Sache eine Besprechung stattgefunden, an welcher Mitglieder des Magistrats, der Stadtverordnetenversammlung, des Vorstandes des Lokalgewerbevereins , des Vorstandes der Handwerker Innung, der Innungskrankenkasse, des Gesellenausschusses und 3 Vertreter des Zentralvorstandes des Gewerbevereins für Nassau teilgenommen haben. Bei dieser Besprechung war dem § 142 der Reichsgewerbeordnung, nach welcher Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehört werden müssen, Rechnung getragen worden.
In dieser Versammlung wurden nach lebhaft geführter Aussprache verschiedene Vorschläge gemacht, in folge daran die Sache heute nochmals zur Verhandlung steht. Nach einer längeren sehr
III: Statut für die gewerbliche Fortbildungsschule
Der Herr Vorsitzender berichtet über die Vorgänge. Das Statut hat bereits am 27. September 1911 der Versammlung vorgelegen und ist in dieser Sitzung den Vorschlägen der hierzu gewählten Kommission entsprechend angenommen worden. Da der Vorstand des Lokal-Gewerbevereins hier den Magistrat ersucht hatte, diesem Beschlusse der Stadtverordneten-Versammlung die Genehmigung zu versagen, hat am 10. November d.J. in dieser Sache eine Besprechung stattgefunden, an welcher Mitglieder des Magistrats, der Stadtverordnetenversammlung, des Vorstandes des Lokalgewerbevereins , des Vorstandes der Handwerker Innung, der Innungskrankenkasse, des Gesellenausschusses und 3 Vertreter des Zentralvorstandes des Gewerbevereins für Nassau teilgenommen haben. Bei dieser Besprechung war dem § 142 der Reichsgewerbeordnung, nach welcher Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehört werden müssen, Rechnung getragen worden.
In dieser Versammlung wurden nach lebhaft geführter Aussprache verschiedene Vorschläge gemacht, in folge daran die Sache heute nochmals zur Verhandlung steht. Nach einer längeren sehr

