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V. Baugesuch des Heinr. Volkmann hier
Der Magistrat hat das Baugesuch des p. Volkmann wegen Errichtung von massiven Wänden in seiner zwischen Wohnhaus u. Werkstätte belegenen Arbeitshalle genehmigt, doch ist von dem Genannten ein Revers auszustellen, nach welchem er die für die fragl. Bauarbeiten verwendeten Baukosten, bzw. den dadurch bedingten Mehrwert im Falle einer Erwerbung seines Grundstückes bei Weiterführung der Bahn nicht in Anrechnung bringen kann. Die Versammlung beschließt das Baugesuch zu genehmigen, mit der ausdrücklichen, vertraglich zu vereinbarenden Maßgabe, daß Volkmann beim demnächstigen Grunderwerb durch die Eisenbahn nicht mehr beanspruchen darf, als den vom Feldgericht und von Sachverständigen festgestellten Geländewert, ohne Rücksicht auf das errichtete Gebäude oder den durch die Eisenbahn herbeigeführten Mehrwert.
VI. Entwässerungsanlage in hies. Stadt betr.
Die Projektstücke zur Kanalisation der Stadt Montabaur sind mit Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 21.12.06, BIG 5292 zurückgesandt. Dieselben sind hiernach nach dem Gutachten des Reg. Baumeisters Weinrich vom 12.12.06
Der Magistrat hat das Baugesuch des p. Volkmann wegen Errichtung von massiven Wänden in seiner zwischen Wohnhaus u. Werkstätte belegenen Arbeitshalle genehmigt, doch ist von dem Genannten ein Revers auszustellen, nach welchem er die für die fragl. Bauarbeiten verwendeten Baukosten, bzw. den dadurch bedingten Mehrwert im Falle einer Erwerbung seines Grundstückes bei Weiterführung der Bahn nicht in Anrechnung bringen kann. Die Versammlung beschließt das Baugesuch zu genehmigen, mit der ausdrücklichen, vertraglich zu vereinbarenden Maßgabe, daß Volkmann beim demnächstigen Grunderwerb durch die Eisenbahn nicht mehr beanspruchen darf, als den vom Feldgericht und von Sachverständigen festgestellten Geländewert, ohne Rücksicht auf das errichtete Gebäude oder den durch die Eisenbahn herbeigeführten Mehrwert.
VI. Entwässerungsanlage in hies. Stadt betr.
Die Projektstücke zur Kanalisation der Stadt Montabaur sind mit Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 21.12.06, BIG 5292 zurückgesandt. Dieselben sind hiernach nach dem Gutachten des Reg. Baumeisters Weinrich vom 12.12.06

