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einen Schweizer Ziegenbock, welcher dem Bockhalter in Fütterung und Wartung gegen eine Entschädigung von mindestens 80 M. pro Jahr übergeben wird. Diese 80 M. werden aufgebracht:
a. aus Sprunggeld 30 M.
b. Beitrag der Kammer 15 M.
c. Beitrag der Gemeinde 35 M.
Die Versammlung erteilt einstimmig ihre Zustimmung.
IV. Abänderung des Baufluchtlinienplanes im Domänen Tiergartengelände.
Auf Vorschlag der Kgl. Regierung hat sich der Magistrat mit der Abänderung des Baufluchtlinienplanes für das Tiergartengelände einverstanden erklärt, dahin, daß auf der Südseite des Straßenzuges C (Gerichtsstraße), und auf der Nordseite des Straßenzuges B (Kaiserstraße) 3 Meter breite Vorgärten vorgesehen werden, welche sich in die hier zusammenfallenden Straßen u. Baufluchtlinien anschließen und die im bisherigen Baufluchtlinienplan vorgesehenen Vorgärten auf den gegenüberliegenden Seiten in Fortfall kommen.
Die Versammlung stimmt dieser Abänderung einstimmig zu.
a. aus Sprunggeld 30 M.
b. Beitrag der Kammer 15 M.
c. Beitrag der Gemeinde 35 M.
Die Versammlung erteilt einstimmig ihre Zustimmung.
IV. Abänderung des Baufluchtlinienplanes im Domänen Tiergartengelände.
Auf Vorschlag der Kgl. Regierung hat sich der Magistrat mit der Abänderung des Baufluchtlinienplanes für das Tiergartengelände einverstanden erklärt, dahin, daß auf der Südseite des Straßenzuges C (Gerichtsstraße), und auf der Nordseite des Straßenzuges B (Kaiserstraße) 3 Meter breite Vorgärten vorgesehen werden, welche sich in die hier zusammenfallenden Straßen u. Baufluchtlinien anschließen und die im bisherigen Baufluchtlinienplan vorgesehenen Vorgärten auf den gegenüberliegenden Seiten in Fortfall kommen.
Die Versammlung stimmt dieser Abänderung einstimmig zu.

