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in welchem er denselben um Rektifizierung seiner Auskunft an den Herrn Regierungs-Präsidenten ersucht und gleichzeitig erklärt sich bereit im Interesse der Erledigung der Sache auf Wunsch der Versammlung zurückzutreten. Herr Bahl beantragt die nachträgliche Beschlußfassung über die Gültigkeit der Wahlen aus folgenden Gründen abzulehnen:
1. Ein Widerspruch gegen die Wahlen liegt von keiner Seite vor.
2. In der Dezember Sitzung war seitens des Herrn Collegen Sauerborn der Antrag gestellt worden, eine Wahlprüfung vorzunehmen. Auf die Bemerkung des Magistrats durch den Herrn Bürgermeister, es lägen keine Einsprüche vor, wurde von einer Prüfung abgesehen. In der Februar Sitzung kam dieselbe Ansicht zur Geltung.
3. Das gleiche Verfahren wurde auch in früheren Jahren bei den Wahlen gehandhabt, mithin waren alle seitherigen Wahlen ungültig.
4. die ganze Angelegenheit ist für uns umso mehr erledigt, als auch die aufgeworfene Streitfrage bezüglich der Amtsanwaltsstellvertretung durch die inzwischen erfolgte Bestellung des Herrn Bürgermeisters zum stellvertretenden Amtsanwalt ihre endgültige Erledigung gefunden hat. Herr Bürgermeister Sauerborn betont, daß der Magistrat direkte Weisung habe, die Verfügung des Herrn Reg Präs. Vom 10/2.06, in welcher der Einspruch zu finden sei, zur Ausführung zu bringen. Während Herr Sack den Antrag stellt, sämtliche im November 1905 vorgenommenen Wahlen
2. In der Dezember Sitzung war seitens des Herrn Collegen Sauerborn der Antrag gestellt worden, eine Wahlprüfung vorzunehmen. Auf die Bemerkung des Magistrats durch den Herrn Bürgermeister, es lägen keine Einsprüche vor, wurde von einer Prüfung abgesehen. In der Februar Sitzung kam dieselbe Ansicht zur Geltung.
3. Das gleiche Verfahren wurde auch in früheren Jahren bei den Wahlen gehandhabt, mithin waren alle seitherigen Wahlen ungültig.
4. die ganze Angelegenheit ist für uns umso mehr erledigt, als auch die aufgeworfene Streitfrage bezüglich der Amtsanwaltsstellvertretung durch die inzwischen erfolgte Bestellung des Herrn Bürgermeisters zum stellvertretenden Amtsanwalt ihre endgültige Erledigung gefunden hat. Herr Bürgermeister Sauerborn betont, daß der Magistrat direkte Weisung habe, die Verfügung des Herrn Reg Präs. Vom 10/2.06, in welcher der Einspruch zu finden sei, zur Ausführung zu bringen. Während Herr Sack den Antrag stellt, sämtliche im November 1905 vorgenommenen Wahlen

