Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1905-1911
Entstehung
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das Protokoll sodann genehmigt und vorschriftsmäßig vollzogen.
Die rechtzeitig bekannt gegebene Tagesordnung wird nunmehr wie folgt erledigt:

I. Nachträgliche Beschlussfassung über die Gültigkeit, bzw. Ungültigkeit der im November v. J. stattgehabten Stadtverordnetenwahlen
Der Herr Vorsitzende gibt der Versammlung Kenntnis von dem Schreiben des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 5. April 1906, Pr I G 1407, mit welchem derselbe unter Bezugnahme auf die Auskunft des Herrn Ersten Staatsanwalts in Neuwied mitteilt, daß Herr Gerichtssekretär Demme noch stellvertretender Amtsanwalt und deshalb als Stadtverordneter nicht wählbar sei. Gleichzeitig verfügt derselbe die Vornahme der Beschlußfassung über die Gültigkeit der stattgehabten Stadtverordneten- Wahlen.  
Herr Demme bestreitet die Ansicht des Herrn Regierungs-Präsidenten und beruft sich dieserhalb auf ein Schreiben des Herrn Oberstaatsanwalts in Frankfurt a./M. vom Jahre 1900, nach welchem er von dem Amte eines stellvertretenden Amtsanwalts für die Amtsgerichte Montabaur, Höhr Grenzhausen, Selters u. Wallmerod entbunden sei, ferner auf eine diesbezügliche Bescheinigung des Herrn Amtsanwalts Hummerich hier, sowie auf sein an den Herrn Ersten Staatsanwalt in Neuwied gerichtetes Schreiben,