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V. Streichung einer Baufluchtlinie im Baufluchtlinien-
plan.
Die Charitas Vereinigung hat um Aufhebung der
nach dem Baufluchtlinienplan durch ihr Besitztum
gezeichneten Baulinie und der dadurch bedingten
Wegeerbreiterung ersucht.
Der Magistrat hat sich hiermit einverstanden erklärt,
unter der Bedingung, daß die Gesuchsteller einen
geschlossenen Besitzstand, mit Ausnahme der
Pfarreigrundstücke nachweisen und der Stadtge-
meinde Montabaur gegenüber sich zum Bezuge des
elektrischen Stromes aus dem städtischen Elektrizi-
tätswerk auf längere Zeit verpflichten.
Die Charitas Vereinigung ist den gestellten Be-
dingungen nachgekommen und zwar auf die Dauer
von 10 Jahren.
Herr Bürgermeister Sauerborn referiert über die
mit den Gesuchstellern bisher gepflogenen Ver-
handlungen, worauf der Herr Vorsitzende beantragt,
dem Gesuch zu entsprechen u. den fragl. Weg aus
der Fluchtlinie zu streichen.
Zur Sache sprechen noch die Herren Gerharz u. Dr. Düttmann,
worauf der Herr Vorsitzende nochmals um Annahme
seines Antrags ersucht, und hinzufügt, den
plan.
Die Charitas Vereinigung hat um Aufhebung der
nach dem Baufluchtlinienplan durch ihr Besitztum
gezeichneten Baulinie und der dadurch bedingten
Wegeerbreiterung ersucht.
Der Magistrat hat sich hiermit einverstanden erklärt,
unter der Bedingung, daß die Gesuchsteller einen
geschlossenen Besitzstand, mit Ausnahme der
Pfarreigrundstücke nachweisen und der Stadtge-
meinde Montabaur gegenüber sich zum Bezuge des
elektrischen Stromes aus dem städtischen Elektrizi-
tätswerk auf längere Zeit verpflichten.
Die Charitas Vereinigung ist den gestellten Be-
dingungen nachgekommen und zwar auf die Dauer
von 10 Jahren.
Herr Bürgermeister Sauerborn referiert über die
mit den Gesuchstellern bisher gepflogenen Ver-
handlungen, worauf der Herr Vorsitzende beantragt,
dem Gesuch zu entsprechen u. den fragl. Weg aus
der Fluchtlinie zu streichen.
Zur Sache sprechen noch die Herren Gerharz u. Dr. Düttmann,
worauf der Herr Vorsitzende nochmals um Annahme
seines Antrags ersucht, und hinzufügt, den

