Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1893-1904
Entstehung
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beschlossen, daß die pensionsberechtigte Dienstzeit
1. des Stadtsekretärs Blaum mit 1.4. 1896,
2. des Stadtrechners Philippi mit 1.6. 1896.
3. des Polizei u. Stadtdieners Eve mit 16.1. 1898
beginnt.
Das vorgelegte Ortsstatut wird genehmigt.
Als Beginn des pensionsfähigen Dienstalters des
Stadtsekretärs Blaum wird der 23. April 1888 an-
genommen, unter der Bedingung, daß die Pensions-
kasse für die Kommunalbeamten des Reg. Bez. Wiesbaden
die entsprechende Pension ihm ohne Mehrkosten für die
Stadt, bewilligt. Sollte die Pensionskasse einen an-
deren Beginn des pensionsfähigen Dienstalters und
eine andere Pension festsetzen, so gilt dieser Be-
ginn und diese Pension auch allein für die Stadt
maßgebend und verbindlich.
Dasselbe gilt für die Witwen und Waisenkasse
und soll auch für die übrigen Beamten Geltung
haben. Ihr Eintritt in den städtischen Dienst auch
vor fester Anstellung, ist der Beginn des pensions-
fähigen Dienstalters

Hiermit war die Tagesordnung erledigt.

Im Anschlusse hieran stellt Herr Bürgermeister Sauerborn
einen Dringlichkeitsantrag, betreffend Bewilligung
der Mittel als Beitrag zu den Kosten der Erbauung
der Gelbachstraße. Die Dringlichkeit wird