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III: Beschickung des Nass. Städtetages
am 22/23 Juni l. J. in Höchst a/M.
Nach einer kurzen Debatte an welcher die Herren
Sauerborn, Dr. Düttmann, Dr. Spies, Dr. Marx u.
Eschenauer sich beteiligen, erfolgt auf eine An
frage des Herrn Vorsitzenden ob jemand freiwillig dem
Städtetag beiwohnen wolle, keine Meldung.
Schließlich erklärt Herr Dr. Düttmann sich bereit
an dem Städtetag teil zu nehmen, falls er hier
zu Zeit habe, kann sich jedoch heute noch nicht
binden.
IV. Ortsstatut über Anstellung der Gemeinde-
beamten,
Vor Eintritt in die Beratung dieses Gegenstandes
entfernt sich Protokollführer Blaum und wird
durch den stellvertretenden Protokollführer Herrn
Dr. Marx vertreten.
Der Magistrat hat zufolge Verfügung des Bezirksausschus-
ses vom 25.4.1900, B. N. 1537, sowie nach einer am
10. April l. J. in Wiesbaden seitens eines Vertreters
der Kgl. Regierung mit den Stadtmagistraten statt-
gehabten mündlichen Erörterung, eines neues Orts-
statut gemäß den Bestimmungen des Kommunalbe-
amtengesetzes aufgestellt, in welchem die einzelnen
Beamten u. Bediensteten Kategorien genau prä-
zisiert sind. Zu demselben hat der Magistrat
am 22/23 Juni l. J. in Höchst a/M.
Nach einer kurzen Debatte an welcher die Herren
Sauerborn, Dr. Düttmann, Dr. Spies, Dr. Marx u.
Eschenauer sich beteiligen, erfolgt auf eine An
frage des Herrn Vorsitzenden ob jemand freiwillig dem
Städtetag beiwohnen wolle, keine Meldung.
Schließlich erklärt Herr Dr. Düttmann sich bereit
an dem Städtetag teil zu nehmen, falls er hier
zu Zeit habe, kann sich jedoch heute noch nicht
binden.
IV. Ortsstatut über Anstellung der Gemeinde-
beamten,
Vor Eintritt in die Beratung dieses Gegenstandes
entfernt sich Protokollführer Blaum und wird
durch den stellvertretenden Protokollführer Herrn
Dr. Marx vertreten.
Der Magistrat hat zufolge Verfügung des Bezirksausschus-
ses vom 25.4.1900, B. N. 1537, sowie nach einer am
10. April l. J. in Wiesbaden seitens eines Vertreters
der Kgl. Regierung mit den Stadtmagistraten statt-
gehabten mündlichen Erörterung, eines neues Orts-
statut gemäß den Bestimmungen des Kommunalbe-
amtengesetzes aufgestellt, in welchem die einzelnen
Beamten u. Bediensteten Kategorien genau prä-
zisiert sind. Zu demselben hat der Magistrat

