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Diese 2 Nachtwächterstellen sind nach dem genehmigten
Statut über Anstellung der Gemeindebeamten nicht
pensionsberechtigt und sollen dahin zur Bewerbung
ausgeschrieben werden, daß zivilversorgungs-
berechtigte Militäranwärter bevorzugt werden.
Nach kurzer Beratung u. Debatte an welcher die
Herren Leuthner, Briel, Eschenauer u. Dr. Marx
sich beteiligen, bringt Herr Leuthner folgenden
Antrag ein:
"Die Versammlung beschließt die Annahme
von 2 Nachtwächtern mit je 600 M. pro Jahr, er-
sucht jedoch die Kommission ein Statut über
Regelung des Nachtwächterdienstes aufzustellen
und demnächst zur Genehmigung vorzulegen, auch
für Anschaffung von Kontrolluhren Sorge zu tragen.
Dieser Antrag wird bei der hierauf erfolgten
Abstimmung einstimmig angenommen.
III. Gesuch des Stadtrechners A. Philippi um
Gehaltsaufbesserung.
Der Magistrat hat beschlossen eine Abänderung
der bestehenden Besoldungsordnung nicht vorzunehmen,
dagegen dem p. Philippi für gewissenhafte Ge-
schäftsführung eine Gratifikation von 100 M.,
zahlbar am 1. April 1899 zu bewilligen.
Statut über Anstellung der Gemeindebeamten nicht
pensionsberechtigt und sollen dahin zur Bewerbung
ausgeschrieben werden, daß zivilversorgungs-
berechtigte Militäranwärter bevorzugt werden.
Nach kurzer Beratung u. Debatte an welcher die
Herren Leuthner, Briel, Eschenauer u. Dr. Marx
sich beteiligen, bringt Herr Leuthner folgenden
Antrag ein:
"Die Versammlung beschließt die Annahme
von 2 Nachtwächtern mit je 600 M. pro Jahr, er-
sucht jedoch die Kommission ein Statut über
Regelung des Nachtwächterdienstes aufzustellen
und demnächst zur Genehmigung vorzulegen, auch
für Anschaffung von Kontrolluhren Sorge zu tragen.
Dieser Antrag wird bei der hierauf erfolgten
Abstimmung einstimmig angenommen.
III. Gesuch des Stadtrechners A. Philippi um
Gehaltsaufbesserung.
Der Magistrat hat beschlossen eine Abänderung
der bestehenden Besoldungsordnung nicht vorzunehmen,
dagegen dem p. Philippi für gewissenhafte Ge-
schäftsführung eine Gratifikation von 100 M.,
zahlbar am 1. April 1899 zu bewilligen.

