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Der streitende Betrag sind 216 M. – 2/60 des von Herrn
Schmitz zuletzt bezogenen Diensteinkommens.
Der Magistrat hat die Forderung als berechtigt anerkannt,
ebenso die Kommission, letztere jedoch mit der Begrün-
dung, daß man in Anbetracht des bestehenden Statuts
allenfalls über den Modus der Rentionierung streitig
sein könne, worüber jedoch ein Jurist befragt wer-
den müsse.
Auf Antrag des Herrn Dr. Düttmann beschließt die
Versammlung zunächst das Gutachten des Herrn Justiz-
rats Hilf, in dieser Sache einzuholen u. später Be-
schluß zu fassen.
Nachdem die Tagesordnung hiermit erledigt ist,
teilt der Herr Bürgermeister der Versammlung noch
mit, daß das Ortsstatut über Erhebung der Gebühren
für Revision der Bierdruckvorichtungen seitens des
Bezirksausschusses als unzulässig nicht genehmigt
worden sei, sowie daß der Polizeisergeant a. d.
Müller seine Klage an die Stadtgemeinde zurückge-
nommen habe, womit die Sitzung geschlossen
wird.
Schmitz zuletzt bezogenen Diensteinkommens.
Der Magistrat hat die Forderung als berechtigt anerkannt,
ebenso die Kommission, letztere jedoch mit der Begrün-
dung, daß man in Anbetracht des bestehenden Statuts
allenfalls über den Modus der Rentionierung streitig
sein könne, worüber jedoch ein Jurist befragt wer-
den müsse.
Auf Antrag des Herrn Dr. Düttmann beschließt die
Versammlung zunächst das Gutachten des Herrn Justiz-
rats Hilf, in dieser Sache einzuholen u. später Be-
schluß zu fassen.
Nachdem die Tagesordnung hiermit erledigt ist,
teilt der Herr Bürgermeister der Versammlung noch
mit, daß das Ortsstatut über Erhebung der Gebühren
für Revision der Bierdruckvorichtungen seitens des
Bezirksausschusses als unzulässig nicht genehmigt
worden sei, sowie daß der Polizeisergeant a. d.
Müller seine Klage an die Stadtgemeinde zurückge-
nommen habe, womit die Sitzung geschlossen
wird.
Der Vorsitzende
Briel
Dr. Marx
Leuthner
Flügel
Der Protokollführer
Blaum

