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Hierauf wurde die Tages-Ordnung wie folgt erledigt:
I. Festsetzung der Rechnung pro 1894/95 und
Entlastung des Rechners.
Die durch Herrn Amtsanwalt Hummerich geprüfte
Rechnung pro 1894/95 ergibt:
I. Festsetzung der Rechnung pro 1894/95 und
Entlastung des Rechners.
Die durch Herrn Amtsanwalt Hummerich geprüfte
Rechnung pro 1894/95 ergibt:
eine Einnahme von
219.166,20 M.
eine Ausgabe von
207.981,47 M.
Mithin eine Mehreinnahme von
11.1184,73 M.
Herr Seminarlehrer Briel berichtet Namens der
Finanz-Kommission über die stattgefundene Prü-
fung der genannten Rechnung.
Dieselbe sei gut geführt, die gezogenen Notate
ohne Belang und sämtlich erledigt.
Er beantragte die Festsetzung wie oben ange-
geben und gleichzeitig Entlastung des Rechners.
Die Versammlung erklärte sich hiermit einstimmig
einverstanden.
II. Kostenanschlag über Unterhaltung und In-
standsetzung von Vicinalwegen.
Von der Landesbauinspektion hier liegen vor:
a. Kostenanschlag über 456 M. 25 Pf. für Setzen von
72 St. Schutzsteine und 65 Stück Waldbäume an
den Vizinalwegen nach Eschelbach u. Holler.
b. Kostenanschlag über 700 M. für Instandsetzung
des Vizinalweges nach Arzbach in der Gemarkung
Montabaur.
Der Magistrat hat den erstgenannten Kostenan-
schlag genehmigt, den Zweiten dagegen abgelehnt,

